Bürgerfelde - Die Anlieger der Hugo-Eckener-Straße fühlen sich von der Stadt im Stich gelassen. Die Verwaltung hatte den Anliegern zugesagt, dass die beiden Wohnheime für die Asylbewerber über den ehemaligen Kasernen-Haupteingang an der Alexanderstraße erschlossen werden. „Doch das ist nicht der Fall“, schimpft im Namen der Anlieger Andreas Hartmann.
Laut Aussage der Stadt sollte die Anbindung für die Autos nicht über die Hugo-Eckener-Straße erfolgen. Ein von den Anliegern gefordertes Lärmgutachten sei deshalb überflüssig, habe es damals geheißen. Doch die Realität sieht laut Hartmann anders aus. „Der Wendehammer in der Hugo-Eckener-Straße steht ständig voller Autos“, hat er beobachtet und seine Aussage mit Aufnahmen belegt, die er vor wenigen Tagen vor seinem Grundstück gemacht hat. Inzwischen gelte zwar ein uneingeschränktes Halteverbot im Wendehammer, jedoch zeige das keine Wirkung. Der Wendehammer werde weiterhin als Parkplatz genutzt.
„Die Polizei kommt zwar irgendwann, wenn man sie ruft, belässt es aber wohl bei einer Ermahnung“, schreibt Hartmann. Außerdem solle man den Zentralen Außendienst der Stadtverwaltung einschalten, so laut Hartmann der Rat der Polizisten.
Der Anwohner hat auch selbst die Initiative ergriffen und einen Falschparker auf seinen Fehler aufmerksam gemacht. „Daraufhin fragte er mich, wie er sonst in den Fliegerhorst kommen soll“, schreibt Hartemann weiter. Am Haupttor an der Alexanderstraße habe er die Auskunft erhalten, über die Hugo-Eckener-Straße das Gelände anzufahren, dort könne er auch wunderbar parken.
„Die Stadtverwaltung sieht das Problem“, erklärte auf Nachfrage der NWZ Stadtsprecher Reinhard Schenke. Gleichwohl gebe es kaum Lösungsansätze. Die Stadt appelliere deshalb an die Autofahrer, Rücksicht zu nehmen. Die Autos könnten nicht abgeschleppt werden, weil es sich beim verbotswidrigen Parken im Wendehammer um keinen gravierenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handele, so Schenke weiter. Der Zentrale Außendienst werde allerdings die Verstöße dokumentieren und gegebenenfalls an die Polizei weiterleiten. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes seien im übrigen nicht befugt, bei Verkehrsverstößen „Knöllchen“ zu verteilen, wenn es sich nicht um bewirtschaftete Parkflächen handele. Falschparker könnten laut Stadtsprecher Schenke nur von der Polizei belangt werden.
