Hannover - Noch nie gab es eine Anklage gegen einen früheren Bundespräsidenten. Christian Wulff könnte das erste Staatsoberhaupt sein, das sich nach seiner Amtszeit vor Gericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob am Freitag Anklage gegen den 53-Jährigen wegen Bestechlichkeit. Wulff hatte zuvor die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage abgelehnt. Bei einer Verurteilung drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Ob es zu einem Prozess kommt und wie lange er dauern könnte, ist allerdings offen. Zunächst werde den Beschuldigten Zeit für eine Stellungnahme gegeben, sagte Gerichtssprecher Martin Grote am Freitag. Wulffs Anwälte erklärten, die Anschuldigungen seien unbegründet.

Hintergrund der Anklage ist Wulffs Verbindung zu dem Filmproduzenten David Groenewold, den die Staatsanwaltschaft zeitgleich wegen Bestechung anklagte. Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen.

Der damalige niedersächsische Ministerpräsident wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte Wulff so motiviert werden, bei Siemens-Chef Peter Löscher für ein Filmprojekt Groenewolds um Geld zu werben, was er einige Wochen später auch tat.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen das frühere Staatsoberhaupt umfasst 79 Seiten, es werden 25 Zeugen benannt und sieben Aktenordner schriftliche Unterlagen als Beweismittel angeführt. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens waren ursprünglich Wulffs sämtliche Beziehungen zu vermögenden Freunden – von diversen Vorwürfen blieb zuletzt aber nur der im Zusammenhang mit dem Oktoberfestbesuch übrig.

Produzent Groenewold übernahm nach Angaben der Staatsanwaltschaft für Wulff und seine Familie rund 510 Euro Hotel- und Babysitterkosten sowie rund 210 Euro für ein Abendessen – insgesamt geht es damit um etwa 750 Euro.

Die Staatsanwaltschaft betonte, der Wert der Zuwendung spiele bei der Anklageerhebung keine maßgebliche Rolle. Zur Finanzierung von zwei Sylt-Urlauben stellten die Ermittler das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Gegen Filmproduzent Groenewold klagen die Ermittler außer wegen Bestechung auch wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Groenewold hatte wie Wulff einen Deal mit der Staatsanwaltschaft abgelehnt.