Oldenburg - Das Landtagsgebäude prägt das gesamte Dobbenviertel. Es gehört zum Stadtbild wie der Pulverturm, Lappan oder die Lambertikirche. Und doch wirkt es irgendwie unnahbar. Die wenigsten Oldenburger werden je einen Fuß in das Gebäude gesetzt haben, die mächtigen Säulen am Eingangsportal wirken abweisend.
Schwere Entscheidung
Auch die Abgeordneten des erstmals 1848/1849 gebildeten Oldenburgischen Landtags taten sich mit der Entscheidung schwer, ein großzügiges Gebäude zu errichten. Die Abgeordneten kamen zu ihren Sitzungen zunächst im Militärhaus am Pferdemarkt zusammen. Ende der 1870er Jahre – die Anzahl der Abgeordneten hatte stetig zugenommen und das Militärhaus platzte aus allen Nähten – beschloss der Landtag einen Neubau.
Doch es gingen wiederum viele Jahre ins Land, bis der Bau konkret wurde. Die Abgeordneten wollten das Land nicht mit der hohen Ausgabe belasten. Erst 1908, als auch das Ministerialgebäude am Markt für die Regierung viel zu klein geworden war, wurde ein Architektenwettbewerb für den Neubau eines Ministerial- und Landtagsgebäudes ausgelobt. Die Höhe der Baukosten war auf 1,2 Millionen Mark festgelegt. Fünf Preisrichter, unter ihnen der Landtagspräsident, Oekonomierat Schröder zu Nordermoor, sichteten die Entwürfe.
Anregungen aus Ägypten
Ein erster Preis wurde nicht vergeben. Das Preisgericht beschloss, den Entwurf von Prof. Paul Bonatz und F. Scholer, Stuttgart, weiter zu verfolgen. Der Entwurf Bonatz/Scholer vereinigte das Ministerium mit dem Landtagsgebäude in einem Hause. In den folgenden Jahren wurde weiter geplant. 1911 wurden Stadtbaurat Dr.-Ing. Hoffmann, Berlin, und Prof. Högg hinzugezogen, 1912 auch wieder die Architekten Bonatz und Scholer. Bonatz unternahm eine Reise nach Ägypten, um Anregungen für Details zu sammeln.
Die Wettbewerbsarbeit war kaum noch wiederzuerkennen. Der Sitzungssaal im zweiten Obergeschoss war für etwa 48 Abgeordnete und 16 Regierungskommissare geplant. Im ersten Obergeschoss befanden sich neben den vier Zimmern für die Landtagsausschüsse auch das Restaurationszimmer mit Anrichte. Am 6. März 1913 bewilligte der Landtag einstimmig die Gelder. Die Schätzung belief sich mittlerweile auf 2,2 Millionen Mark.
Trotz des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges wurde das Haus von 1914 bis 1916 errichtet und am 9. November 1916 um 17 Uhr mit der ersten ordentlichen Sitzung der ersten Versammlung des XXXII. Landtags des Großherzogtums Oldenburg feierlich seiner Bestimmung übergeben – im Beisein der Architekten Bonatz und Scholer sowie von Prof. Bernhard Winter, der die Wandelhalle mit zwei Fresken gestaltet hatte. Das Fresko an der südlichen Stirnwand nannte er „Die Lebensalter“, das an der nördlichen Stirnwand „Wehrstand, Nährstand, Lehrstand“.
Erwähnenswert ist das System der Beheizung des großen Sitzungssaales: Im Dachgeschoss waren in einer Warmluftkammer zehn Radiatoren, die von der Heizungsanlage im Erdgeschoss erwärmt wurden, aufgestellt. Ventilatoren beförderten die Warmluft durch Schächte in den Sitzungssaal.
Der Landtag wurde im Dritten Reich seiner Zweckbestimmung durch die „Gleichschaltung“ beraubt. Nach dem Krieg zogen am 5. Mai 1945 die Engländer ein. Erst am 3. August 1956 wurde es wieder zurückgegeben. Als erste zivile Dienststelle war neben den Engländern das Meteorologische Amt, später das Amt für Verteidigungslasten und die Treuhandstelle für Flüchtlingssiedlung untergebracht. 1957 folgte die Entschädigungsbehörde. Als weitere Nutzer folgten das Siedlungsamt und Dezernate des Verwaltungspräsidiums.
Erste Umbauplanungen gehen auf das Jahr 1974 zurück. 1976 wurde der Umbau in Hannover genehmigt, im Oktober 1976 begannen die Arbeiten. Die Baukosten betrugen knapp sechs Millionen Mark. Die schlechte Bausubstanz sorgte für einige Überraschungen. So war auch eine teilweise Neugründung mit Betonpfählen erforderlich.
Der ehemalige Landtag sollte zudem seiner Lage und seiner Bedeutung entsprechend nicht nur hausintern für die damalige Bezirksregierung Weser-Ems für Versammlungen, Fortbildungsveranstaltungen oder Besprechungen genutzt werden.
Durch den Umbau wurden zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Auch für Kammerkonzerte, Vorträge, Seminare, Versammlungen der Oldenburgischen Landschaft, des Kunstvereins oder anderer kulturell interessierter Gesellschaften ist ein würdiger Rahmen gegeben. Der ehemalige Plenarsaal konnte auf 350 Sitzplätze erweitert werden.
