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Von Olaf Reichert
Frage:
Herr Goldmann, Verbraucherschutzverbände stellen dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein schlechtes Zwischenzeugnis aus. Teilen Sie diese Meinung?
Goldmann:
Ja. Die Informationen, die Verbraucher von den Behörden erfragen können, sind zu lückenhaft, das Verfahren zu langwierig und bürokratisch, und die dafür verlangten Gebühren sind zu hoch. Es besteht dringender Verbesserungsbedarf.
Frage:
Was schwebt Ihnen vor?
Goldmann:
Der Anwendungsbereich des Gesetzes muss ausgeweitet werden. Dass Verbraucher nur nach Lebensmitteln und Hygiene fragen können, reicht nicht. Gerade auch die Bereiche Produkte und Dienstleistungen müssen in das Gesetz, weil diese besonders im Interesse des Verbrauchers liegen. Themen wie Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation/Datenschutz und Versicherungswesen müssen auch stärker berücksichtigt werden.
Frage:
Wetzen die Informationsgesetze einzelner Länder diese Scharte nicht aus?
Goldmann:
Nein, denn das VIG hat gegenüber den älteren Ländergesetzen, die oftmals ja viel weitreichender sind, Vorrang. Das führt zu Nachteilen für die Verbraucher und ist demnach nicht tragbar. Es muss eine Harmonisierung her.
Frage:
Ein Kritikpunkt sind die hohen Gebühren bis zu 250 Euro . . .
Goldmann:
. . . Die Gebührenpflicht für Auskünfte muss wegfallen. Besonders im Bereich Gesundheits- und Sicherheitsrisiken werden die Verbraucher zur Kasse gebeten. Doch genau hierbei wird der Verbraucherschutz eingeschränkt, weil die Bürger durch die Gebühren abgeschreckt werden. Zudem muss die Verfahrensdauer verkürzt werden. Ein VIG macht nur Sinn, wenn der Verbraucher auch zeitnah Informationen erhält und nicht erst nach Monaten. Die Einschränkungen des Auskunftsanspruchs, etwa bei Betriebsgeheimnissen, müssen klarer definiert sein. Das VIG lässt zu viel Spielraum. Die Konsequenz ist: Der Verbraucher bekommt weniger Informationen, als er bekommen könnte.