Berlin - Am Ende holten die Beamten Verstärkung, Diensthund inklusive. Als Retter von Polizei und Feuerwehr kürzlich zu einem Verkehrsunfall im nordrhein-westfälischen Hagen anrückten, mussten sie erst einmal mit 150 Schaulustigen fertig werden. Manche liefen mit gezückten Handys herum und ließen sich einfach nicht wegschicken, wie die Polizei ernüchtert bilanzierte. Der Bundesrat will solche gedankenlosen Gaffer zur Vernunft bringen - und macht sich jetzt zur Abschreckung für neue Strafen stark.
Wo liegt das Problem?
Wenn es auf der Straße kracht oder ein Haus brennt, kommen schnell Neugierige dazu. Für die Rettungsprofis sind Schaulustige aber oft alles andere als lustig. Immer häufiger berichte die Polizei, dass Verletzte oder Sterbende begafft und per Smartphone fotografiert und gefilmt werden, sagte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Freitag im Bundesrat. Oft würden Helfer sogar regelrecht ausgebremst, weil ihnen Gaffer im Weg stehen oder ein geparktes Auto den Rettungswagen blockiert.
Was wollen die Länder?
Auf Initiative Niedersachsens startet der Bundesrat nun einen konkreten Vorstoß. Neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll demnach: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dabei soll „behindern“ alles umfassen, was Einsätze zumindest erschwert - also auch ein bloßes Sitzen- oder Stehenbleiben, das Retter an ihrer Arbeit hindert.
Was sagen Rettungskräfte?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Pläne. Immer wieder müssten seine Kollegen gegen Neugierige vorgehen, sagte GdP-Chef Oliver Malchow bei der Einbringung der Initiative Mitte Mai. Dabei sei ihre wichtigste Aufgabe, Unfallbereiche abzusperren und Rettern den Rücken frei zu halten. Der Deutsche Feuerwehrverband sieht einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht reicht, wie Präsident Hartmut Ziebs sagte: „Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Leid von Unfallopfern.“
Was will der Bundesrat noch?
Schärfere Sanktionen soll es nach dem Willen des Bundesrats auch für sensationsgieriges Fotografieren und Filmen geben. „Die Gesetzeslage muss der Realität von Smartphones und Facebook angepasst werden“, sagte Ministerin Niewisch-Lennartz. Eine Lücke gebe es, was Getötete bei Unglücken angeht. Bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe angedroht bekommen soll daher, wer von einer verstorbenen Person eine Bildaufnahme macht und verbreitet, „die diese zur Schau stellt“.
Wie geht es weiter?
Einfach allein beschließen kann der Bundesrat die Pläne nicht. Die Länderkammer bringt ihren Gesetzentwurf nun in den Bundestag ein. Die Bundesregierung muss ihn innerhalb von sechs Wochen samt eigener Stellungnahme an das Parlament leiten. Wie es weitergeht, muss sich dann zeigen. Der Bundestag hat über die Vorlage „in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen“, heißt es im Grundgesetz.
