Nordkreis - Die Vorbereitungen auf die Landtagswahl am 20. Januar laufen in den vier Kommunen des Nordkreises auf Hochtouren. An alles muss gedacht werden. Die Stadt Friesoythe sowie die Gemeinden Barßel, Bösel und Saterland sind daher natürlich auch darauf bedacht, Menschen mit Behinderungen die Wahl zu ermöglichen. Dazu gehört, dass Wahllokale mit barrierefreiem Zugang zum Wahlraum ausgesucht wurden. Doch nicht in jedem Wahlbezirk stehen entsprechende Räume zur Verfügung. Es bleiben dann die Möglichkeiten, per Briefwahl oder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal innerhalb des Wahlkreises zu wählen. In beiden Fällen benötigt der Wähler unbedingt einen Wahlschein, teilt die Wahlkreisleitung des Wahlkreises 66 Cloppenburg-Nord mit. Dieser kann bis zum 18. Januar, 13 Uhr, in Ausnahmefällen bis zum 20. Januar, spätestens um 15 Uhr, bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes beantragt werden. Dort erhalten die Wahlberechtigten auch weitere Auskünfte zu den örtlichen Gegebenheiten und zum Verfahren. In welchem Wahlbezirk sie wohnen, erfahren die Wahlberechtigten auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.

Für blinde und stark sehbehinderte Personen haben die Stimmzettel eine Lochmarkierung, an die eine Schablone angelegt und so eine Wahl ohne fremde Hilfe ermöglicht wird. Wichtig: Die Schablonen sind über die örtlichen Blindenvereine erhältlich.

Im Landtagswahlkreis 66 Cloppenburg-Nord, für die der Landkreis Oldenburg die Kreiswahlleitung wahrnimmt, werden drei Wahlbezirke in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Ausgesucht wurden folgende Wahllokale: das Dorfgemeinschaftshaus in Elisabethfehn II, die Gaststätte Sieger in Thüle sowie das Feuerwehrhaus in Ramsloh.

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen und gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe verschiedener Wählergruppen, teilt die Wahlkreisleitung mit. Zu diesem Zweck enthalten alle Stimmzettel in den genannten Wahlbezirken einen Aufdruck, der eine Auswertung nach Geschlecht und jeweils fünf groben Altersgruppen ermöglicht.

Ihre Grenzen finden die statistischen Auswertungen in der Wahrung des Wahlgeheimnisses, das auch hier oberster Grundsatz ist. In den ausgewählten Wahllokalen erhalten die Wähler Auskünfte über Einzelheiten der dafür getroffenen Vorkehrungen.

Carsten Bickschlag
Carsten Bickschlag Redaktion Münsterland (Leitung Cloppenburg/Friesoythe)