In den Sondierungsbeschlüssen wurde festgelegt, dass die Selbstständigen zukünftig auch zur eigenen Rente vorsorgen sollen. Wenn das ein weiterer Schritt zur Vervollständigung der Beitragszahler werden soll, stellt sich doch die Frage, warum die Beamten und die Abgeordneten nicht auch zukünftig für die eigene Rente vorsorgen müssen, oder?
Gerd Köhn Jever