Oldenburg - Für manchen Ofenerdieker mag die geplante Straßensanierung in Kreyenbrück denselben Nachrichtenwert besitzen wie der umgefallene Sack Reis in China. Genauso weit weg mag die Anteilnahme sein, wenn dort Anlieger für den Ausbau zur Kasse gebeten werden. Was natürlich auch umgekehrt gilt.
Wenn die Verkehrswege vor der Haustür erneuert werden müssen, werden in der Regel die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten. Auch deshalb wird im Rat seit längerem – und nun wieder im Verkehrsausschuss – darüber gestritten, ob es Alternativen zur restriktiven Beitragsbemessung und -leistung gibt. In den vergangenen fünf Jahren lagen die Einnahmen laut Verwaltung bei durchschnittlich 2,5 Millionen Euro pro Jahr.
Nach der Straßenausbaubeitragssatzung haben Hausbesitzer in Oldenburg bis zu 75 Prozent der Kosten zu tragen. Liegt das Eckgrundstück gar an zwei auszubauenden Straßen oder Wegen, können es einmalig auch 80 Prozent sein. Eine Summe von mehreren Tausend Euro kann Grundeigentümer vor finanzielle Probleme stellen und hat in der Vergangenheit öfter zu Bürgerprotesten geführt.
Die vom Landtag verabschiedete Novellierung des Kommunalabgabengesetzes ermöglicht es nun, statt hoher Einmalzahlungen die Grundbesitzer mit regelmäßigen Beitragszahlungen zur Finanzierung heranzuziehen.
Einige Ratsfraktionen stellen die Verfahrensweise generell in Frage. Sie haben zum Teil andere Vorschläge und Ideen, wie der Straßenbau finanziert werden kann. Sie reichen von einer grundsätzlichen Ablehnung der Beiträge (CDU) bis zum Freibetrag in der Beitragsordnung (Linke).
Offen blieb, wie fehlende Einnahmen gegenfinanziert werden sollen. Somit sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zum Verzicht auf die Bürgerbeteiligung. „Die Verwaltung hält eine Reform für möglich“, räumte Udo Baumann, Fachdienstleiter Straßenbau, ein.
Schon eine Ratenzahlung über einen vereinbarten längerfristigen Zeitraum könnte hier Belastungsspitzen abfangen. Diskutiert wurde auch, ob eine höhere Grundsteuer den Ausfall der genannten 2,5 Millionen kompensieren kann. Allerdings sind Steuern sogenannte Deckungsmittel und dürfen nach dem Haushaltsrecht nicht zweckgebunden eingesetzt werden.
