BERLIN - Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, empfiehlt finanzielle Hilfen und Entschädigungen für Opfer sexuellen Missbrauchs.
Betroffene Institutionen wie Kirchen oder Vereine sollen zumindest Kosten für Therapien erstatten, die nicht von anderen Trägern wie Krankenkassen übernommen werden. Der Bund soll für Therapiekosten der Opfer aufkommen, die in Familien missbraucht wurden. Ein unabhängiges Gremium soll über die Anträge von Betroffenen entscheiden. Das erklärte die SPD-Politikerin am Dienstag bei der Vorstellung ihres Abschlussberichtes in Berlin.
Zudem empfiehlt Bergmann, dass die betroffenen Einrichtungen auch finanzielle Entschädigung zahlen. Dies soll auf freiwilliger Basis, aber nach gewissen Standards geschehen. Bergmann sprach von einer angemessenen Anerkennungssumme, nannte aber keine konkrete Zahl. Sowohl die Übernahme von Therapiekosten als auch die Entschädigungen empfiehlt Bergmann für bereits verjährte Fälle.
Beschlossen ist damit noch nichts, denn die Empfehlungen gehen jetzt an den von der Bundesregierung eingerichteten Runden Tisch zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs, der bis Ende des Jahres arbeiten soll. Das letzte Wort hat dann die Politik.
