Berlin - Pflegekräfte in Pflegeheimen sollen mehr verdienen. Gleichzeitig sollen die Bewohner von Pflegeeinrichtungen aber nicht stärker finanziell belastet werden, weil sie jetzt schon unter steigender Eigenbeteiligung ächzen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt einen Überblick darüber, wie die Bundesregierung dieses Dilemma noch kurz vor der Bundestagswahl auflösen will.
Wo liegen die Probleme?
Pflegekräfte und ihre Verbände weisen seit Jahren auf schlechte Bezahlung und schwierige Arbeitsbedingungen hin – zuletzt noch einmal verschärft in der Corona-Pandemie. Sie warnen vor einer Flucht aus dem Beruf. Es gibt vielfach deutlichen Personalmangel, und angesichts des demografischen Wandels wird der Bedarf an Pflegekräften weiter steigen. Nach einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) könnten im Jahr 2035 in den Pflege- und Gesundheitsberufen rund 270.000 Fachkräfte fehlen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung rechnet sogar mit einer Lücke von 500.000 Vollzeitkräften, wenn sich die Zahl der Pflegebedürftigen wie prognostiziert bis dahin erhöht.
Wie hängen die Beiträge in Pflegeheimen damit zusammen?
Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten in der stationären Pflege ab. Heimbewohner müssen zuzahlen, und zwar für Pflege, aber auch für Unterbringung und Lebensmittel sowie für Investitionen. Wenn die Löhne für Pflegekräfte in der Altenpflege steigen, bedeutet das im derzeitigen System, dass auch die Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen steigen. Derzeit zahlen Bewohner von Pflegeheimen im Schnitt monatlich 2.068 Euro aus eigener Tasche, davon mehr als 800 Euro allein für die Pflege. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Pflegeheimkosten jedes Jahr um neun bis zehn Prozent erhöht. Inzwischen ist mehr als ein Drittel der Pflegeheimbewohner auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen.
Wie soll die Bezahlung der Pflegekräfte verbessert werden?
Eigentlich hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine weitere große Pflegereform angekündigt, die aber wegen der Corona-Pandemie nicht auf den Weg kam. Jetzt ist nur eine kleine Lösung möglich. Zentraler Baustein ist, dass Altenheime und Pflegedienste ab September 2022 nur mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten können, wenn sie Tariflöhne zahlen. Jeder Arbeitgeber muss dann entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in seiner Region für seine Mitarbeiter übernehmen.
Nach Berechnungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sind durch die geplante Regelungen Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat möglich. Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums werden derzeit rund die Hälfte der 1,2 Millionen Altenpflegekräfte in Deutschland nach Tarif bezahlt. Dazu kommen die Pflegekräfte, die bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie beschäftigt sind und nach einem kircheneigenen Tarif bezahlt werden. Er liegt oft höher als die übrigen Tarifverträge.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Bundesregierung will Pflegeheimbewohner bei den reinen Pflegekosten entlasten. Ursprünglich wollte Gesundheitsminister Spahn den Eigenanteil für Pflege im Heim auf maximal 700 Euro begrenzen. Jetzt ist vorgesehen, dass die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils trägt, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Kritiker bemängeln, dass diese Regelung deutlich schlechter ist, weil sie Kostensteigerungen nicht verhindert und außerdem nur einem Teil der Pflegeheimbewohner zugute kommt, weil die durchschnittliche Verweildauer im Heim bei etwas über einem Jahr liegt.
Wie will die Bundesregierung die Reform finanzieren?
Spahn und Heil haben immer wieder betont, dass steigende Kosten nicht allein von den Pflegebedürftigen getragen werden dürften. Als Alternative bleiben dann steigende Beiträge in der Pflegeversicherung und Steuerzuschüsse des Staates. Konkret soll es ab 2022 einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Ursprünglich hatte Spahn einen Zuschuss von 2,6 Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll der Beitrag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent erhöht werden, während er für Eltern bei 3,05 Prozent bleibt. Das macht rund 400 Millionen Euro zusätzlich für die Pflegekassen aus.
Wie sieht der Gesetzgebungsprozess aus?
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen. Das Gesetz könnte noch im Juni vom Bundestag verabschiedet werden. Kritiker erwarten aber, dass die nächste Bundesregierung das Thema Pflege auch angesichts des demografischen Wandels wieder auf die Tagesordnung setzen muss. SPD, Grüne und Linke wollen eine grundsätzlich andere Finanzierung der Pflegeversicherung; sie wollen die Trennung zwischen Privater und Gesetzlicher Pflegeversicherung aufheben und eine einheitliche Bürgerversicherung einführen, in die alle – also auch Beamte und Selbstständige – einzahlen.
