BERLIN/HANNOVER - Der Chef des Bundeswehrverbandes, Oberst Bernhard Gertz, fordert eine Anhebung der deutschen Truppenpräsenz in Afghanistan. „Die Mandatsobergrenze von 3500 Mann gefährdet die Sicherheit der Truppe“, sagte Gertz am Dienstag in Berlin.

Im Sommer wird die neue 205 Mann starke schnelle Eingreiftruppe (QRF) der Bundeswehr ihren Dienst aufnehmen. Zudem muss der Abzug von 80 dänischen Soldaten kompensiert werden. Zur Einhaltung der maximalen Truppenstärke würden in den nächsten Wochen 330 Mann aus dem normalen Kontingent abgezogen, „auf deren sicherheitsrelevante Fähigkeiten unklugerweise verzichtet“ werde, beklagte Gertz. „Die Obergrenze muss um diese 330 Dienstposten erhöht werden, besser wären 500.“ Zudem forderte Gertz, Obergrenzen künftig mit einer „Schwankungsbreite von plus/minus 20 Prozent“ zu beschließen, was auf eine Truppenstärke von maximal 4800 Mann hinausliefe.

Gertz prangerte die schlechte Ausrüstung an. Die in Afghanistan eingesetzten gepanzerten Fahrzeuge seien den Anforderungen nicht gewachsen. Zur Bekämpfung von Angreifern müssten Panzerhaubitzen eingesetzt werden. Der Verbandschef sprach sich gegen einen deutschen Einsatz in Südafghanistan aus. „Der Gedanke, man könne im Süden Afghanistans den Kampf gegen den Terror militärisch gewinnen, ist so realistisch wie der Versuch, ein totes Pferd zu reiten.“

FDP-Wehrexpertin Birgit Homburger sagte, in Afghanistan sei eine ständige Ausweitung der Aufgaben der Bundeswehr ohne Mandatsangleichung nicht zu bewältigen. „Daher muss die Bundesregierung endlich bei der Frage der Mandatsobergrenze Farbe bekennen“, forderte sie.

Derweil sind am Dienstag 320 Bundeswehrsoldaten im Niedersächsischen Landtag feierlich zu Auslandseinsätzen in Afghanistan und dem Balkan verabschiedet worden. Die Soldaten gehören der 1. Panzerdivision (Hannover) an, aus deren Reihen die QRF-Truppe gebildet wird. Bei dem Festakt kam es zu einem Eklat, als die Linksfraktion mit einem Plakat gegen den Afghanistan-Einsatz protestierte und danach den Saal verließ.

Kommentar, S.4