BERLIN - BERLIN - Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz wird eine Klagewelle nach sich ziehen. Das sagt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZdH).

Frage: Streit im Bundestag über das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz: Erwarten Sie eine Klagewelle im Falle der Umsetzung?

Schleyer: Die Vorlage geht weit über die Forderungen des europäischen Gesetzgebers hinaus. Diese Überregulierung lehnen wir ab. Zumal auch die Bundesregierung nicht müde wird, die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus zu betonen. Der Entwurf ist aber nicht nur bürokratisch, sondern in seinen Folgen unkalkulierbar. Wir werden mit einer Vielzahl von Klagen rechnen müssen. Die gute Absicht, Menschen verstärkt vor Diskriminierung zu schützen, gerät in Misskredit.

Frage: Welche Unternehmen werden von den neuen Bestimmungen besonders betroffen sein?

Schleyer: Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die sich weder teure Rechtsberatung, noch eigene Rechtsabteilungen leisten können. Im Endeffekt könnten sie sich also selbst gegen unbegründete Klagen nur schwer zur Wehr setzen.

Frage: Wie würde sich durch das Gesetz die heutige Praxis bei Einstellungen verändern?

Schleyer: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Unternehmer beweisen muss, dass er nicht diskriminiert. Das ist abwegig, zumal er sich gegebenenfalls dann auch noch Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sieht. Er dürfte kein Gespräch ohne Zeugen oder umfangreiche Dokumentation führen. Eine unsinnige weitere Beschäftigungsbarriere in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit!

Frage: Wie stehen Sie zum vorgesehenen Schutz vor Benachteiligungen durch Dritte?

Schleyer: Für die Diskriminierung von Mitarbeitern durch Dritte, also Kunden oder Leiharbeitnehmer, kann kein Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden. Auf diese Personen kann er ja keinen unmittelbaren Einfluss ausüben! Allenfalls bei vorsätzlichem Verhalten kann hier eine Haftung in Betracht gezogen werden. Im übrigen: Wie soll ein kleiner Betrieb mit beschränkten personellen Kapazitäten eine solch praxisferne Regelung umsetzen?

Frage: Was ist Ihr Schreckenszenario?

Schreyer: Die Einrichtung von Antidiskriminierungsverbänden, an die Benachteiligte ihre Forderung abtreten und die aus eigenem Recht klagen können. Das erinnert mich an Abmahnvereine, die daraus vielfach windige Geschäfte machen.

Frage: Was schlagen Sie vor, um Diskriminierung in der Arbeitswelt einzudämmen?

Schleyer: Sich ein Vorbild an Handwerksbetrieben zu nehmen. Sie sind vielfach aktiv im Bezug auf Integration ethnischer Gruppen, Ausbildung benachteiligter Jugendlicher, Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen bis in Führungspositionen und der Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen.