Berlin - Die Arbeitnehmer sollen vom kommenden Jahr an bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag dann hälftig. Seit 2005 zahlen die Arbeitnehmer mehr. Union und SPD hatten sich auf Druck der Sozialdemokraten auf die Wiedereinführung der Parität geeinigt.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Beitragszahler würden insgesamt um rund acht Milliarden Euro im Jahr entlastet. Das Gesetz sieht auch Erleichterungen für Solo-Selbstständige vor. Krankenkassen dürfen zudem künftig den Zusatzbeitrag so lange nicht erhöhen, wie sie über Rücklagen verfügen, die über eine Monatsausgabe hinausgehen. Während es überwiegend Zustimmung zu dem Gesetz gab, sprachen die Arbeitgeber von einem Tiefschlag für die Wirtschaft.

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt gegenwärtig 14,6 Prozent des Bruttolohns. Dieser Anteil wird hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Beschäftigten tragen darüber hinaus aber einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich einem Prozentpunkt allein. Die gesetzlichen Änderungen entlasten einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3000 Euro um 15 Euro im Monat. Ein Rentner mit 1000 Euro Rente zahlt monatlich fünf Euro weniger für seine Krankenversicherung.

In dem Gesetz ist auch eine deutliche Entlastung für Kleinstunternehmer vorgesehen. Deren Mindestbeitrag wird auf 171 Euro im Monat halbiert. Davon sollen laut Gesundheitsministerium 600 000 Solo-Selbstständige profitieren. Sie zahlen bisher häufig überhöhte Krankenkassenbeiträge, weil ihr Beitrag auf ein fiktives Mindesteinkommen berechnet wird, das sie gar nicht erreichen.