Berlin /Oldenburg In diesem Sommer könnte es voller werden auf Rad- und Gehwegen vor allem in Großstädten. Denn die Zulassung kleiner Tretroller mit Elektromotor in Deutschland rückt näher. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung mit Regeln für den Einsatz der Gefährte – eine sensible Frage ist die Sicherheit. Dann muss noch der Bundesrat zustimmen, er entscheidet voraussichtlich am 17. Mai.
Weil sie einen elektrischen Antriebsmotor haben, gelten die E-Roller als Kraftfahrzeuge. Das erfordert eine Reihe von Vorschriften. In der Verordnung geht es konkret um „Elektrokleinstfahrzeuge“. Sie dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell sein.
Pro E-Scooter auf Rad- und Gehwegen: Versuch wert
Contra E-Scooter auf Rad- und Gehwegen: So ein Quatsch
E-Roller, die nur weniger als 12 km/h fahren können, sollen bereits für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt sein – schnellere Gefährte dann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen. Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm. Es soll möglich sein, die oft zusammenklappbaren Geräte in Bussen und Bahnen mitzunehmen.
Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge, deren Akku nach Branchenangaben an Steckdosen geladen werden können, nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach maximal möglichem Tempo: Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sind die nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt – allerdings nicht außerhalb geschlossener Orte. Sind E-Roller schneller als 12 km/h, gehören sie auf Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen sie, darf es innerorts und außerorts auch die Fahrbahn sein.
Die Stadt Oldenburg sieht einer Zukunft, in der E-Scooter auf Gehwegen unterwegs sind, vorsichtig entgegen: „Hier stellen die nahezu lautlosen Scooter eine Gefährdung für Fußgänger dar“, sagt Sprecher Stephan Onnen. Allerdings könne der vermehrte Einsatz der Kleinstfahrzeuge auch zu einer Entlastung des Pendlerverkehrs sorgen, sofern „auswärtige Autofahrer in den Randbereichen der Stadt parken und dann mit dem Scooter in die Innenstadt oder zur Arbeit fahren“, so Onnen.
Die Polizei appelliert an die „gegenseitige Rücksichtnahme“ bei der gemeinsamen Nutzung von Rad- bzw. Gehwegen: „Niemand darf behindert oder gefährdet werden“, stellt Melissa Oltmanns, Sprecherin der Polizeidirektion Oldenburg, klar. Ansonsten solle zunächst abgewartet werden, „wie sich der E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum durchsetzen wird.“