BERLIN - Starrsinn oder Prinzipientreue? Geschlossenheit oder Spaltung? Ein-Personen-Veranstaltung oder Ensemble? Die Erfolge in Niedersachsen könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in der FDP Flügelkämpfe gibt. Und die Wahlniederlage in Hamburg hat die Frage nach neuer Beweglichkeit aufgeworfen.

An diesem Mittwoch fallen den Liberalen gleich beide Hauptrollen in einem Politkrimi zu: Held und Bösewicht. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet sein Urteil über das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das dort Online-Durchsuchungen ermöglicht. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Oktober vergangenen Jahres wurde deutlich, dass die Richter den eingereichten Beschwerden weitgehend stattgeben und das Gesetz kassieren werden.

Es widerspreche dem Selbstverständnis des liberalen Rechtsstaates, wenn die Bürger als Risikofaktoren betrachtet und noch stärker überwacht würden, führten die Beschwerdeführer aus. Es sind die prominenten FDP-Altvorderen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch sowie die FDP-Bundestagsabgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Verantwortlich für das Gesetz zeichnet auf der gegnerischen Seite Ingo Wolf, Innenminister im schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen – und FDP-Mitglied.

Die Bürgerrechts-FDP tritt gegen die Regierungs-FDP an. Anscheinend ein normaler Vorgang, glaubt man den kunstvollen Versuchen Spitzenliberaler, diesen Widerspruch aufzuheben. Es sei das große Verdienst von Wolf, dass er mit dem NRW-Gesetz die seit Rot/Grün bestehende, gesetzlich nicht abgedeckte Schnüffel-Praxis mit einer Rechtsgrundlage versehen habe, meint etwa FDP-Rechtsexperte Max Stadler. Dass die FDP-Bundestagsfraktion Online-Durchsuchungen ablehne, könne keinen Einfluss auf NRW haben. „Wir sind keine Kaderpartei“, meint Stadler. Und auch Carl-Ludwig Thiele aus Osnabrück, Fraktionsvize im Bundestag, sieht in dem Verfahren FDP versus FDP ein Qualitätssiegel: „Wir sind nicht staatsgläubig, nicht mal gegenüber dem eigenen Minister.“ Zu Recht weist Thiele auf die gemeinsame Urheberschaft von CDU und FDP für das Gesetz hin. Offenbar, so muss der Schluss aber lauten, können sich die Liberalen mit ihren Bürgerrechtspositionen gegen die CDU nicht durchsetzen.

Dieses Unvermögen ist auch Folge der Politik von Parteichef Guido Westerwelle. Er hat die FDP als Wirtschaftspartei positioniert, stramm an der Seite der Union als ewigem Koalitionspartner. Reicht es nicht für Schwarz/Gelb wie in Hessen oder Hamburg, ist die FDP gelähmt. Persönlich beleidigt reagierte Westerwelle auf die Wahlniederlage seiner Parteifreunde in der Hansestadt und die Avancen der CDU an die Adresse der Grünen. Thiele sekundiert: „Die Union in Hamburg hat einen Wahlkampf gegen die FDP betrieben und auf Schwarz/Grün gesetzt.“ In Wirtschaftsfragen, dem Hauptpolitikfeld der FDP, entschieden sich die Hamburger Wähler im Zweifel für das Original CDU. Die hanseatische FDP scheint entbehrlich

In Hessen empören sich die Liberalen darüber, dass die Sozialdemokraten nach links schielen. Ihr Wahlversprechen, nicht mit SPD und Grünen koalieren zu wollen, ist eisern. Oder bleiern? Aus dieser Situation müssen die Liberalen für die nächste Bundestagswahl ihre Schlüsse ziehen. Dass ein Zwei-Parteien-Bündnis jenseits der Großen Koalition im September 2009 eine Mehrheit bekommt, ist fraglich. Bleibt die FDP durch selbst gewählte Lähmung in der Opposition, könnte sie tatsächlich ein Gesicht verlieren – das an der Spitze.