Berlin - Nach den hitzigen Debatten über die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen soll eine neue Gesetzesregelung für Rechtssicherheit und Ruhe sorgen. Das Bundeskabinett brachte die Pläne am Mittwoch auf den Weg.

Der Eingriff soll demnach in Deutschland erlaubt bleiben. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen. Und: Das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein.

Der Zentralrat der Juden begrüßte die Neuregelung. „Der Gesetzentwurf ist sehr gelungen und geglückt“, sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann dem Fernsehsender Phoenix.

Die Deutsche Kinderhilfe bezeichnete die Regelung als aktionistischen Schnellschuss. Die Bestimmung schwäche die Kinderrechte und werfe Deutschland in Sachen Kinderschutz um Jahrzehnte zurück, beklagte der Vorsitzende Georg Ehrmann.