Brake - Sportfunktionäre aus den Regierungsbezirken Hannover, Lüneburg und Weser-Ems haben in Brake ihre Positionen für die Konferenz der Sportbünde am 16. April in Hannover besprochen.
Der Vorsitzende des Kreissportbundes (KSB) Wesermarsch, Wilfried Fugel aus Nordenham, zugleich Sprecher für Weser-Ems, begrüßte in der KSB-Geschäftsstelle den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Konferenz der Sportbünde, Michael Koop aus Lingen sowie die Sprecher für Lüneburg, Edmund Stolze, und Joachim Brandt und Ulf Meldau für Hannover. Der Vertreter für den Bezirk Braunschweig fehlte.
Koop, der auch dem Präsidium des Landessportbundes (LSB) Niedersachsen angehört, würdigte die „kooperative Zusammenarbeit“ der Vertreter der insgesamt 47 Kreis- und Stadtsportbünde in Niedersachsen. Fugel erklärte, die Konferenz habe sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen dieser Sportbünde stärker in das Bewusstsein des LSB-Präsidiums und des Landessporttages zu rücken.
Konkret wurde in Brake über das Tariftreue- und Vergabegesetz gesprochen, das Sportvereine bei der Vergabe von Aufträgen über 10 000 Euro und öffentlicher Beteiligung von mehr als 50 Prozent an der Auftragssumme, zu einer Ausschreibung zwingt. „Das ist mit Bordmitteln nicht zu leisten“, bemängelt Koop und plädiert für die Erhöhung der Auftragssumme.
Die Konferenz wird den LSB auffordern, für die Veränderung der Besteuerung von Sportvereinen in bestimmten Situationen bei der Landesregierung vorstellig zu werden. Die Oberfinanzdirektion habe alle Finanzämter angewiesen, bei der Pflege und Unterhaltung von kommunalen Sportstätten zu überprüfen, ob Zahlungen der Kommune an die Sportvereine umsatzsteuerpflichtig sind. Fugel nennt es „gängige Praxis in vielen Vereinen und Kommunen“, dass Vereine kommunale Sportstätten eigenständig pflegen und dafür einen Zuschuss erhalten. Nach der derzeitigen Umsatzsteuer-Richtlinie muss ein solcher Zuschuss mit 19 Prozent versteuert werden.
Die Sprecher der Sportbünde bezeichnen dies als einen „unhaltbaren Zustand“ und fordern eine Gleichstellung mit kulturellen Einrichtungen. Für sie gilt laut Fugel eine Befreiungsvorschrift von der Steuerpflicht.
Nach der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Übungsleiter-Zuschüssen durch den Landessportbund fordern die Sprecher der Sportbünde, dass nicht die Stadt- und Kreissportbünde für die entstandenen finanziellen Schäden in Haftung genommen werden. Vielmehr müsse der LSB selbst in direktem Kontakt von den Vereinen, bei denen die Unregelmäßigkeiten aufgedeckt worden sind, die Mittel zurück fordern.
