Oldenburg - Im ehemaligen Kloster Blankenburg werden möglicherweise wieder Asylbewerber untergebracht. Entsprechende Verhandlungen mit dem Innenministerium des Landes Niedersachsen bestätigte am Montag auf Nachfrage der NWZ Wolfgang Schwerdt, dem das Kloster gemeinsam mit seiner Geschäftspartnerin Kathrin Helms von Schwerdt-Immobilien gehört. „Das Freifeld-Festival vom 14. bis zum 16. August wird auf jeden Fall stattfinden“, betont Schwerdt.
Die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen seien noch nicht abgeschlossen. Das Innenministerium sei an den Oldenburger Immobilienmakler herangetreten. Auf keinen Fall wolle er die Immobilie verkaufen. Das Kloster solle nach einer Sanierung, für die drei bis vier Millionen Euro veranschlagt würden, an das Land Niedersachsen vermietet werden.
Für die Stadt Oldenburg würde die Unterbringung der Asylbewerber in Blankenburg den Druck erheblich mindern. Von bis zu 400 Asylbewerbern ist die Rede, die im Osten der Stadt untergebracht werden könnten. Zurzeit prüft die Stadtverwaltung, wo Wohncontainer aufgestellt werden könnten. Diese Suche wäre dann fürs Erste nicht mehr nötig, heißt es in Verwaltungskreisen. Das Kloster war bereits von Ende 1989 bis Ende Juni 2011 als Asylbewerberheim genutzt worden und war Sitz der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde. Für die Sanierung des Gebäudes gilt ein einfacher rechtlich leicht umzusetzender Bebauungsplan. „Wenn alles glatt läuft und das Land Farbe bekennt, könnten die ersten Asylbewerber Ende des Jahres im Kloster untergebracht werden“, sagt Schwerdt.
Auch der Sprecher des Niedersächsischen Innenministeriums, Philipp Wedelich, bestätigte auf Anfrage der NWZ die Verhandlungen. „Das Land prüft derzeit mehrere Standorte auf ihre Eignung als Erstaufnahmeeinrichtung. Dazu gehört unter anderem auch das Kloster Blankenburg“, schreibt er. Das Land sei mitten im Prüfungsprozess und habe die Vertragsverhandlungen zusammen mit dem staatlichen Baumanagement und dem Landesliegenschaftsfonds aufgenommen. Die Vertragsmodalitäten seien Gegenstand dieser Verhandlungen. Die Vertragsparteien hätten Vertraulichkeit vereinbart, an die sich alle Seiten zu halten hätten. Eine Entscheidung für Blankenburg sei noch nicht gefallen.
Die bisherigen städtischen Planungen sahen vor, im nordöstlichen Abschnitt der Klosteranlage eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wohnen und Leben im naturnahen Raum“ auszuweisen. Im südwestlichen Abschnitt würden „Arbeit, Bildung und Freizeit im naturnahen Raum“ ermöglicht.