BöSEL/OLDENBURG - Der Böseler Obergefreite Henning Wielenberg ist Ansprechpartner für die zur Musterung geladenen Wehrpflichtigen beim Oldenburger Kreiswehrersatzamt. Kürzlich ließ sich Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung, Thomas Kossendey, von Wielenberg in seinen Aufgabenbereich einweisen.
„Fragen nach dem Essen und Wochenend- und Geländediensten während der Grundausbildung werden mir am häufigsten gestellt“, erklärte Henning Wielenberg dem hochrangigen Politiker und erinnerte sich gerne an seine eigene „Grundi“ im Goslarer Luftwaffenausbildungsregiment zurück.
Während der Grundausbildung müssen die jungen Soldaten zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten militärische Grundlagen im Bereich der Schieß-, Formal- und Wachausbildung erlernen. Aber auch theoretische Kenntnisse wie zum Beispiel zur Vorgesetztenverordnung stehen auf dem Dienstplan, bevor sie in ihre Stammeinheiten versetzt und ihren eigentlichen Verwendungen zugeführt werden.
Der gelernte Nutzfahrzeugbauer Wielenberg hat seinen Dienstposten eigentlich in der 10. Staffel des Objektschutzregiments Luftwaffe in dem für ihn heimatnahen Diepholz. Die 10. Staffel ist für Kampfmittelbeseitigung zuständig.
Seit einiger Zeit ist der passionierte Feuerwehrmann der freiwilligen Feuerwehr Bösel, der mit einer hauptberuflichen Verwendung als Brandschützer liebäugelt, nun aber schon dem Ausbildungs- und Beratungszentrum des Oldenburger Kreiswehrersatzamtes zugehörig. Dort steht er den Wehrpflichtigen Rede und Antwort. Dass er sich selbst in deren Alterklasse befindet, erleichtert Wielenberg seine Aufgabe ungemein.
Das Zuständigkeitsgebiet des Oldenburger Kreiswehrersatzamtes hat sich seit der jüngsten Reform enorm vergrößert. Die Dienststelle zeichnet für die Wehrpflichtigen der Kreise Aurich, Diepholz, Friesland, Ammerland, Leer, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und Cloppenburg sowie die Städte Wilhelmshaven, Delmenhorst, Emden Oldenburg und Bremen verantwortlich.
Auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes aus dem Jahre 1957 werden in Oldenburg täglich bis zu 60 junge Männer vorstellig. Wehrpflichtig sind zunächst einmal grundsätzlich alle Männer vom 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Wer sich verpflichtet, für einen gewissen Zeitraum im Zivil- oder Katastrophenschutz mitzuwirken, wird nicht zum Wehrdienst herangezogen.
Nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung nimmt der Wehrpflichtige an der Eignungsuntersuchung und - feststellung teil. Dabei wird festgelegt, wie der junge Mann zukünftig in der Truppe verwendet werden wird. Individuelle Wünsche der Wehrpflichtigen werden bei der Einberufung bestmöglich berücksichtigt. Auch was die Teilstreitkräfte, abgekürzt TSK, angeht. „Beim Bund gibt es für fast alles Abkürzungen", schmunzelt Henning. Wielenberg. Mit dem Barßeler Florian Höhl war übrigens Wielenbergs Amtsvorgänger genauso im Kreis Cloppenburg zuhause wie der Ansprechpartner im Musterungszentrum Aurich. Hier stand der Sedelsberger Mirko Wilde bis vor kurzem den Gemusterten Rede und Antwort. Interessenten an einer Laufbahn des freiwilligen Dienstes innerhalb der Bundeswehr werden von im Nachbargebäude untergebrachten Wehrdienstberatern wahrgenommen.
Bei Interesse am freiwilligen Dienst in der Bundeswehr sind die Soldaten der Wehrdienstberatung unter 0180/29292900 erreichbar. Das Kreiswehrersatzamt Oldenburg ist erreichbar unter 0441/9290.
