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Wahlwerbung: Nicht alles erlaubt

Bösel - Die Grünen werben mit ihrem Vorsitzenden Robert Habeck und dem Slogan: „Perfekt ist Europa nicht. Aber ein verdammt guter Start.“ Die SPD plakatiert großflächig mit „Kommt zusammen! Für Arbeitnehmerrechte“, die CDU hält sich dagegen (noch) bedeckt in der Gemeinde Bösel, dafür plakatiert kleiner die AfD, und Tiemo Wölken (SPD) lächelt ebenfalls von Laternenpfählen herunter.

Wahlwerbung

Am 26. Mai sind 5689 Bürger in der Gemeinde Bösel zur Europawahl an die Urnen gerufen. Die Parteien setzen dabei nach wie vor auch auf die klassische Plakatierung in den Gemeinden – doch dafür gibt es bestimmte Regeln. Gerade für die größeren Plakate, die an der Ecke Jahnstraße/Friesoyther Straße zu sehen sind, mussten die Parteien vorher einen Antrag bei der Gemeinde stellen, betont Rainer Hollje, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Zwar hat die Gemeinde jüngst eine so genannte Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verabschiedet, in der auch die Plakatierung in der Gemeinde geregelt ist. Diese SOG-Verordnung deckt aber nicht Wahlwerbung ab. Für die gibt es Sonderregelungen. Die besagen:

Außerhalb geschlossener Ortschaft ist Wahlwerbung nur erlaubt, wenn Verkehrsteilnehmer dadurch „nicht belästigt oder abgelenkt werden“. Grundsätzlich verboten ist Wahlwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen, unter Brücken und am Innenrand von Kurven. An Verkehrszeichen dürfen sie nicht angebracht werden.

Geworben werden darf frühestens zwei Monate vor der Wahl. Für das Aufstellen der Plakate in Bösel sind die Parteien verantwortlich. Die Gemeinde erwartet, dass Plakate bis eine Woche nach der Wahl wieder abgehängt werden.

Dass einer Partei in Bösel einmal die Genehmigung versagt worden war, ihre Plakate aufzuhängen, daran kann sich Hollje nicht erinnern. Wahlwerbung ist durch das Grundgesetz als freie Meinungsäußerung geschützt. Eine Plakatwerbung überhaupt zu untersagen oder „örtlich oder zeitlich in einer Weise einzuschränken, die der Ausübung des insoweit besonders bedeutungsvollen Grundrechts der freien Meinungsäußerung entgegensteht“, wäre „nicht verfassungskonform“, heißt es im Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover.

Relativ frei sind die Parteien bei der Gestaltung, allerdings darf es nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen kommen können.

Briefwahl

Die Böseler können in acht Wahllokalen ihre Stimmen abgeben. Wieder gewählt werden kann im Heimathaus. Das Wahllokal war zur Bundestagswahl 2017 ins Rathaus verlegt worden. Rund um die Wahllokale gibt es am Tag der Europawahl eine Bannmeile: Wahlhelfer sind aufgerufen zu schauen, ob im direkten Umkreis Plakate hängen. Die werden dann entfernt.

Auch gibt es in Bösel wieder die Gelegenheit, per Briefwahl die Stimme abzugeben. Und davon wird immer mehr Gebrauch gemacht, weiß Rainer Hollje. An bereits rund 200 Wähler seien die Unterlagen ausgegeben worden.

Erstmals kann die Briefwahl in Bösel auch über ein Online-Formular beantragt werden. Auch das werde bereits angenommen, schildert Hollje. Auch per Fax oder per E-Mail können die Unterlagen dazu geordert werden, nur per Telefon geht das nicht. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen möchte – das ist in der Zentrale im Erdgeschoss möglich – kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den Vordruck ausfüllen und erhält dann die Unterlagen. Notfalls reicht der Ausweis.

Seine Stimme kann der Wähler auch gleich im Rathaus abgeben. Die Gemeinde Bösel bringt den Stimmzettel dann zum Kreiswahlleiter beim Landkreis Cloppenburg. Ansonsten müssen die Wahlbriefumschläge bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, beim Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 6, abgegeben werden.

Insgesamt stehen 40 Parteien auf dem Stimmzettel. Lediglich eine Stimme kann der Wähler vergeben.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)
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