Bösel/Lüneburg - Die Gegner des Windparks im Kündelmoor in Bösel stecken nicht auf: Sie wollen sich mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg nicht abfinden. Das hatte – wie berichtet – den Normenkontrollantrag wegen des Mitwirkungsverbotes für mehrere Ratsmitglieder bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplans verworfen. Wie die Gegner und deren Anwältin Dr. Jutta Engbers in einem Pressegespräch mitteilten, wolle man diesen Beschluss nicht hinnehmen. Über das konkrete weitere Vorgehen sei man sich aber noch nicht einig.
Die Anwältin nannte den Beschluss „ungerecht und unbefriedigend“ . Denn mit dem Mitwirkungsverbot habe sich das Gericht gar nicht erst befasst. Das belegt auch die Begründung, die der NWZ vorliegt.
Dabei, so Engbers, sei doch gerade diese Frage entscheidend für den gesamten Windpark. Hätten nämlich, so die Anwältin, die fünf Ratsmitglieder, die mittelbar oder unmittelbar von der Entscheidung profitiert hätten, nicht abstimmen dürfen, wäre die Entscheidung womöglich anders ausgefallen. Wie berichtet, hatte es eine hauchdünne Mehrheit von einer Stimme gegeben. Dr. Engbers nannte den Beschluss „in jeder Hinsicht überraschend“, auch weil die Richter mehrfach den Hinweis an die Gemeinde gegeben hätten, neu abzustimmen. Dass für die Ratsmitglieder ein Mitwirkungsverbot hätte gelten müssen, sei zwischen den Prozessbeteiligten „unstrittig“, so Engbers. Die Gemeinde hatte jedoch – wie berichtet – angeführt, dass für die Beschlussfassung über Flächennutzungspläne generell kein Mitwirkungsverbot gelte.
Den Böseler Windparkgegnern bleiben nun drei Varianten, gegen den Beschluss vorzugehen: der Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, zum Niedersächsischen Verfassungsgericht nach Bückeburg oder zum Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht, so Dr. Engbers, könnte entscheiden, dass sich das OVG nochmals mit der Sache inhaltlich auseinandersetzen muss. Die anderen beiden Gerichte würden selbst über die Befangenheit beraten und entscheiden können. Für den Gang nach Leipzig bleibt den Windpark-Gegnern rund drei Wochen Zeit, die Richter am Verfassungsgericht entscheiden selber, ob sie den Fall behandeln möchten.
Ein weiteres Thema treibt die Gegner um: Laut Dr. Engbers darf der Windpark derzeit nicht rund um die Uhr laufen. Grund ist der Schutz der Fledermäuse. Die Windpark-Gegner sagen, sie hätten kein Abschalten bemerkt.
