BRAKE - Ist „Spacken“ ein Schimpfwort oder eine dialektgefärbte Bezeichnung für einen mageren, schmalen Menschen? Von der Antwort hängt ab, ob eine 38 Jahre alte Brakerin wegen der Beleidigung eines Polizeibeamten 500 Euro bezahlen muss oder ob sie von diesem Vorwurf freigesprochen wird. Die Frau hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt .

Im Amtsgericht blieb am Dienstag die Frage über die Bedeutung des Begriffs ungeklärt. Staatsanwalt und Strafrichter tendierten eher zur Beleidigung, der Verteidiger dagegen bevorzugte die Definition aus einem Wörterbuch, wonach der Begriff „dürr“ oder „schmal“ bedeute.

Dieser Deutschstunde vor Gericht ging eine verbale Auseinandersetzung auf dem Ovelgönner Pferdemarkt im vergangenen Jahr voraus. Mit einem Kollegen war der Polizist, der die Frau angezeigt hatte, in einem Zivilwagen an ihr und zwei weiteren Bekannten vorbei gefahren. Dabei hörte er das Wort „A...loch“; er stieg aus, um die Frau darauf anzusprechen. Im Zuge der sich dann zwischen den drei deutlich alkoholisierten Frauen und den beiden Polizisten ergebenden „Diskussion“ soll die Beschuldigte den jungen Beamten als „Spacken“ bezeichnet haben.

Die Beschuldigte äußerte sich zu dem Vorfall nicht. Ihre Bekannte sagte dafür aus, dass sie sich an diese Äußerung nicht erinnern könne. Mit dem Wort „A...loch“ sei definitiv nicht der Beamte gemeint gewesen, sondern eine andere Person tituliert worden, über die sich die drei Frauen unterhalten hätten.

Im März wird die Verhandlung nun mit der Aussage des zweiten beteiligten Polizisten fortgesetzt, der am Dienstag aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht vor Gericht erscheinen konnte.

Torsten Wewer
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