Braunschweig/Karlsruhe - Die Verurteilung des ehemaligen Wolfsburger Polizeichefs wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit. Die Richter dort sahen es als erwiesen an, dass der Ex-Polizeichef, Hans-Ulrich Podehl, einer Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes 2012 eine Stelle angeboten hat, verbunden mit der Frage, ob sie bereit sei, sich „hoch zu schlafen“ (Az.: 6 StR 52/20).

Podehl war im September 2019 vom Landgericht schuldig gesprochen worden und sollte 11 400 Euro Geldstrafe zahlen. Er hatte den Vorwurf stets zurückgewiesen und nach dem Richterspruch angekündigt, das Urteil auf mögliche Fehler überprüfen lassen zu wollen. In dem Verfahren war es weitestgehend Aussage gegen Aussage gegangen.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Polizeichef war im Herbst 2016 eingeleitet worden. Die Affäre hatte Wellen bis ins Innenministerium geschlagen.