Braunschweig - Der ehemalige Wolfsburger Polizeichef Hans-Ulrich Podehl ist wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 11 400 Euro verurteilt worden. Er muss 120 Tagessätze zu je 95 Euro zahlen, wie das Landgericht Braunschweig am Mittwoch entschied. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro gefordert. Der Verteidiger plädierte für Freispruch. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

Podehl nahm die Entscheidung kopfschüttelnd auf. Nach Überzeugung des Gerichts hat er einer Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes in 2012 eine Stelle angeboten, wollte dafür aber intimen Kontakt zu ihr haben. Als Hauptbelastungszeugin bekräftige die 56-Jährige den Vorwurf, der Ex-Polizeichef habe sie gefragt, ob sie bereit sei, sich „hoch zu schlafen“.

Der 63-jährige Angeklagte wies diesen Vorwurf zurück. „Niemals würde ich eine so respektlose Äußerung gegenüber einer Frau machen“, sagte er in seinem letzten Wort. Podehl, sein Verteidiger und Unterstützer im Saal wirkten nach dem Urteil konsterniert – Tränen flossen. Das Gericht hielt die Aussage der Frau für glaubhaft und konnte keine Anhaltspunkte für falsche Darstellungen erkennen. Die Aussage Podehls, er könne sich weder an das Gespräch noch an die Frau erinnern, bezeichnete die Richterin als wenig glaubhaft.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Polizeichef war im Herbst 2016 eingeleitet worden. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ein anderes Verfahren wegen Stalking-Vorwürfen gegen ihn eingestellt. Dabei war der leitende Beamte in Verdacht geraten, eine Kollegin mit Whatsapp-Nachrichten belästigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte damals, das Verhalten habe nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschritten.

Podehl war seit August 2016 nicht mehr Wolfsburger Polizeichef, arbeitete ab Ende 2017 bei der Polizeidirektion Braunschweig. Inzwischen ist er im Ruhestand.