Brüssel - Die europäische Wirtschaft macht pro Jahr Verluste von rund 370 Milliarden Euro. Schuld daran sind laut EU-Kommission nicht Steuer-Paradiese, sondern die ungleichmäßige Beschäftigung von Frauen und Männern. Noch immer kümmern sich in der EU vor allem Frauen um die Kindererziehung und die Pflege Angehöriger – und fallen dadurch länger aus. Fast 31 Prozent gehen keiner Beschäftigung nach. Bei den Männern sind es dagegen nur 4,5 Prozent.
Brüssel beklagt fehlende Anreize bei Dauer und Vergütung von Elternzeiten. Enorme Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten führten außerdem zu Verzerrungen im Binnenmarkt. Seit April 2017 kämpft die EU-Kommission daher mit einer Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Mindeststandards. Nach schwierigen Verhandlungen hat sie sich mit dem EU-Parlament und dem Ministerrat auf einen Kompromiss geeinigt.
Der wohl größte Erfolg: die Einführung eines EU-weiten Vaterschaftsurlaubs. Papas haben das Recht, zehn Tage nach der Geburt bei ihrer Familie zu bleiben. Vergütet wird die Auszeit auf Krankengeld-Basis. Während es diese Regelung in Deutschland und fünf weiteren Mitgliedsstaaten bislang nicht gab, beträgt der Väterurlaub beispielsweise in Finnland bereits 54 Tage.
Der neue EU-weite Väterurlaub darf zwar mit bestehenden Ansprüchen wie der Elternzeit verrechnet werden, für die EU-Abgeordnete Maria Noichl (SPD) ist dieser Schritt trotzdem ein wichtiges Signal. Viele Väter seien bisher zwischen Büro und Krankenhaus hin und hergerannt, um sich nicht unbezahlt freizunehmen.
Einen Rückschlag musste die EU-Kommission beim Elternurlaub dennoch hinnehmen. Seit 2010 gilt ein Mindeststandard von vier Monaten pro Elternteil. Einer konnte seinem Partner jedoch bis zu drei Monate übertragen. Die Konsequenz: Viele Mütter blieben am längsten zu Hause. Die Kommission wollte diese Praxis daher abschaffen und die Elternzeit zudem auf Höhe des Krankengelds vergüten. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten blockierte aber so beharrlich, dass nun nur zwei der vier Monate nicht übertragbar sind. Bevor die Richtlinie ins nationale Recht der Mitgliedstaaten übertragen werden kann, müssen der Ministerrat sowie das Europaparlament dem Kompromiss noch formell zustimmen. Viel Zeit bleibt nicht, denn die Legislaturperiode des EU-Parlaments endet am 18. April, damit sich die Volksvertretung auf die Europawahlen am 26. Mai vorbereiten kann.
