BüHREN - BÜHREN - Vorschläge zur Verbesserung des Ortsbildes der Bauerschaft Bühren unterbreitete am Sonnabendvormittag das Wildeshauser Planungsbüro Mumm und Partner den Mitgliedern des Arbeitskreises „Pestruper Heide“, weiteren interessierten Einwohnern des Ortes sowie zahlreichen Angehörigen des Stadtrates und Bürgermeister Dr. Kian Shahidi bei einem Ortstermin in Bühren. Anlass ist die Verbunddorferneuerung im Auetal und in der Pestruper Heide.

„Wir werden jede Bauerschaft einzeln abarbeiten und in den Dorferneuerungsplan einarbeiten“, erläuterte Wilfried Johannes von der Stadtverwaltung. Betroffen sind, mit Ausnahme Düngstrups, alle zu Wildeshausen gehörenden Bauerschaften.

Auf dem Dorfplatz in Bühren begann die knapp 20 Personen umfassende Gruppe ihren Rundgang. Eckhart Mumm und Susanne Plaspohl-Rademaker, die für Bühren zuständig ist, legten drei Bestandspläne vor, die sich mit der Ortsbildanalyse, den Einfriedungen und den Straßen und Wegen sowie dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) befassen. Des Weiteren stellten sie Vorschläge für öffentliche Maßnahmen zur Begrünung, sonstige öffentliche sowie private Maßnahmen vor.

Öffentliche Begrünungs-Maßnahmen könnten etwa die Schaffung einer Straßenraumbegrenzung durch Pflanzung von Großgehölzen, die Umfeldverbesserung des Dorfzentrums durch Gestaltung der Brach- und Freiflächen sowie die Eingrünung der Trafostation mit heimischen Sträuchern sein.

Die Behebung von Fahrbahnschäden, die Verbesserung des Wanderweges zur Hunte und die Umgestaltung des Dorfplatzes inklusive eines gepflasterten Untergrundes, eines Stromanschlusses sowie die Erneuerung der Möblierung könnten sonstige öffentliche Maßnahmen darstellen. Vorschläge hinsichtlich privater Maßnahmen betreffen unter anderem die Erhaltung aller ortstypischen (landwirtschaftlichen) Gebäude, die Sanierung oder den Abriss der Kartoffelscheune Johannes sowie die Instandsetzung der ortsbildprägenden Gebäude im Dorfzentrum.

Wilfried Johannes hofft, dass der Dorferneuerungsplan im Spätsommer 2007 steht, um dann dem Rat vorgelegt zu werden. Anschließend muss das Amt für Landentwicklung zustimmen, bevor die siebenjährige Förderung in Kraft treten kann. Der Förderungszeitraum könnte sich demnach von 2008 bis 2014 erstrecken.