Celle/Gifhorn - Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat eine Beschwerde des Angeklagten im Gifhorner Missbrauchsfall zurückgewiesen. Der 56-Jährige wollte nach Aussetzung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hildesheim die Fortdauer seiner Untersuchungshaft prüfen lassen. Für die Kammer bestehe Flucht- und Wiederholungsgefahr, sagte ein Sprecher. Die ebenfalls beschuldigte Ehefrau befinde sich seit der Aussetzung auf freiem Fuß. Zuerst berichtete die „Gifhorner Rundschau“. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Erzieher und der Sozialpädagogin vor, in einer von ihnen geleiteten Wohngruppe in Gifhorn traumatisierte Kinder und Jugendliche sexuell misshandelt und missbraucht zu haben.
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