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Winzerei Wein anbauen darf nicht jeder

Elmar Stephan

Celle - Schon seit den 1980er Jahren gibt es in Celle einen kleinen Weinberg – doch weil es unterlassen wurde, diesen offiziell anzumelden, müssen die 99 Rebstöcke nun weichen.

Für Udo Schüßler, der den Weinberg seit 2016 von der Stadt gepachtet hat, sei diese Nachricht ein richtiger Schock gewesen. „Als Pächter gehe ich doch davon aus, dass der Weinberg irgendwann schon mal registriert wurde“, sagte er. Hintergrund ist das Weinrecht: Wer nur zum privaten Konsum Wein anbaut, darf das in kleinem Umfang machen. Wer aber den Wein in Verkehr bringt, muss eine offizielle Genehmigung haben.

Die fehlende Genehmigung war einem Bericht der „Celleschen Zeitung“ zufolge erst im vergangenen Jahr aufgefallen, als ein mit Schüßler befreundeter Winzer aus Rheinhessen die Lese von 2018 anmelden wollte. Das hatte eine Strafe von 1000 Euro zur Folge und die Auflage, den Weinberg komplett zu roden. Erst danach kann die Fläche neu registriert werden.

Bis 1997 habe sich die Stadt Celle um den Berg gekümmert, seitdem werde er verpachtet, sagte eine Stadtsprecherin. Von Anfang an sei statt einer Pacht ein Deputat vereinbart worden: 40 Prozent der Jahresproduktion gehen demzufolge an die Stadt.

Neues Verfahren

Seit dem 1. Januar 2016 gelte in der EU ein neues Genehmigungsverfahren für Rebanpflanzungen, wonach diese im Vorfeld genehmigt und von den Winzern angemeldet werden müssen. „Dieser Verpflichtung ist der Pächter des Celler Weinbergs offenbar nicht nachgekommen“, sagte die Sprecherin.

Hobby-Winzer Schüßler sieht hingegen die Stadt in der Verantwortung. Sie hätte sich seiner Meinung nach rechtzeitig um die Genehmigung kümmern müssen. „Als ich 2016 den Weinberg gepachtet habe, hätte ich ihn ja gar nicht mehr beantragen können“, sagte der 42-Jährige.

Stadt übernimmt Kosten

Seitens der Stadtverwaltung bestehe ein gutes Verhältnis zum Pächter, betonte die Sprecherin. Deshalb habe die Stadt zugesagt, die Kosten für das Genehmigungsverfahren zu übernehmen, obwohl es dafür keine rechtliche Verpflichtung gebe. Außerdem verzichte die Stadt bis auf Weiteres auf den Pachtzins in Form des Deputats.

Wenn der Weinberg nun neu angepflanzt werden muss, wolle er deutlich mehr Weinreben haben, sagte Schüßler. Er wolle sich auch dem inzwischen gegründeten Winzerverband in Niedersachsen anschließen. „Kontakt mit anderen und Austausch ist sicherlich gut“, sagte er. Die Weingesetzgebung sei kompliziert und ändere sich auch schnell. „Man muss aufpassen. Wir haben auch geglaubt, wir hätten an alles gedacht.“

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