CLOPPENBURG - Dechant em. Alfons Kühling trägt die alleinige Verantwortung für sein rechtswidriges Finanzgebaren. Zu diesem Ergebnis kommt der vom Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, am 2. Juli 2010 eingesetzte Visitationsausschuss. „Pfarrer Kühling hat die Behauptung, seine eigenmächtigen Geldverfügungen seien bekannt gewesen und von den jeweiligen Gremien stillschweigend gebilligt worden, nicht nachvollziehbar darlegen können“, heißt es in einer am Sonntag vom Bischöflichen Generalvikariat Münster veröffentlichten Presseerklärung. Die Ausschussmitglieder Johannes Pfeiffer (Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.), Dr. Gerrit Larink (Wirtschaftsprüfer), Dr. Gerhard Warnking (Direktor a. D.) sowie Wilhelm Wessels (Leiter der Abteilung Wirtschaftlichkeit und Revision im Bischöflichen Generalvikariat Münster) sprechen darin ausdrücklich den Kirchenausschuss von St. Andreas, die Kuratorien der beteiligten kirchlichen Stiftungen Heilig-Kreuz, St. Vincenzhaus, Edith-Stein und St. Josefs-Stift (Hospital) und das Bischöflich Münstersche Offizialat) von einer Mitschuld frei.
Mehrstündige Sitzungen
Der Visitationsausschuss hat nach eigenen Angaben zwischen dem 2. November 2010 und dem 25. Februar 2011 Kühling in vier mehrstündigen Sitzungen angehört. Als Grundlage für die Gespräche, an denen auch Kühlings Anwalt Dr. Volker Hertwig (Bremen) teilnahm, hätten die Berichte der Oldenburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Commerzial Treuhand über die Sonderprüfungen der St.-Andreas-Gemeinde sowie der vier Stiftungen zugrunde gelegen. Kühling habe keine begründeten Einwendungen gegen die Feststellungen der Commerzial Treuhand vorgebracht, heißt es in der Presseerklärung.
Der Visitationsausschuss habe sich in den vier Sitzungen wiederholt persönlich an Kühling mit dem Ziel gewandt, „durch eine Bereinigung der von ihm verursachten Vermögensproblematik zu einer Entspannung der pastoralen Situation in Cloppenburg beizutragen“. Auch im Hinblick auf Kühlings langjährige priesterliche Tätigkeit sei versucht worden, eine gütliche Einigung zu erzielen. „Solche Gedanken wurden von Pfarrer Kühling jedoch bereits im Ansatz zurückgewiesen“, erklärte der Visitationsausschuss.
Aussagen geprüft
Der Einwand Kühlings, er habe private Vermögenseinzahlungen auf Konten der Kirchengemeinde oder der Stiftungen vorgenommen, sei ebenfalls geprüft worden. „Wenn und soweit Pfarrer Kühling solche von ihm angeblich – pflichtwidrig – bei der Kirchengemeinde oder den Stiftungen geparkten Privatmittel von diesen herausverlangt, ist er verpflichtet, den Nachweis der Einbringung entsprechender Mittel zu führen“, lautet die Meinung des Visitationsausschusses. Die Visitatoren hätten am 18. Januar 2011 in Vechta in die dort vorhandenen Unterlagen Einsicht genommen. Die aufgefundenen Belege hätten die Behauptung Kühlings mit Ausnahme eines einzelnen Betrags nicht bestätigt. „Pfarrer Kühling hat, das steht fest, zur Umgehung seiner Steuerpflicht aus Zinseinnahmen des Privatvermögens Konten eingerichtet und anschließend diese Konten in den ihm anvertrauten Einrichtungen dazu benutzt, private Vermögensteile zu ,verstecken“, erklärt der Visitationsausschuss abschließend.
