CLOPPENBURG - Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Cloppenburg will den hiesigen Sportvereinen mehr Geld zukommen lassen. Deshalb beantragten die Christdemokraten am Dienstag im Ausschuss für Familie, Soziales, Jugend, Sport, Kultur und Markt eine Erhöhung der Zuschüsse gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien.
Konkret soll der Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten von Sportanlagen von 2,50 auf vier Euro pro erwachsenem Mitglied und von zehn auf 13 Euro pro Mitglied unter 18 Jahren steigen. Außerdem will die CDU den Satz pro jugendlichem Vereinssportler, der nur am Trainingsbetrieb teilnimmt, von drei auf vier Euro steigen lassen. Für die Vereinssportler unter 18 Jahren, die auch an Wettkämpfen teilnehmen, beträgt der Zuschuss nach den Vorstellungen der Christdemokraten künftig 13 statt zehn Euro. Der Mehraufwand für die Stadt – so CDU-Ausschussmitglied Dr. Lucien Olivier – liege bei rund 14 000 Euro pro Jahr.
Prinzipiell – so UWG-Fraktionschefin Jutta Klaus – stehe sie dem Ansinnen der Christdemokraten positiv gegenüber, sie hätte sich jedoch die erst in der Sitzung genannten Zahlen als Vorlage gewünscht. „Ich kann doch nicht mal eben, ohne mit meiner Fraktion gesprochen zu haben, über 14 000 Euro entscheiden.“ Nach einiger Diskussion wurde der CDU-Antrag als beratend angesehen, das heißt, dass der Verwaltungsausschuss ohne eigenen Beschlussvorschlag über den Antrag abstimmt.
Einem Antrag des Tauchvereins Delphin, der zwischen Oktober 2011 bis Mai 2012 von den Badbenutzungsgebühren befreit werden wollte, erteilte der Ausschuss mehrheitlich eine Absage. Als Begründung für seinen Antrag hatte der Verein 1500 Euro Kosten für einen Tauchcontainer angeführt, den er im März 2012 bei der städtischen Informationsbörse „Jokus – Jugend und Freizeit“ in der Münsterlandhalle aufstellen will. Ein positiver Bescheid für dieses Ansinnen – so der Tenor im Ausschuss – könne einen Präzedenzfall und somit Begehrlichkeiten bei anderen Vereinen wecken.
Außerdem empfahl der Ausschuss dem Rat, 23 000 Euro für die Teilnahme an dem Audit „Familiengerechte Kommune“ zu bewilligen.
