Hannover - Die Corona-Pandemie ist vorbei. Die Corona-Impfverordnung des Bundes trat Karfreitag außer Kraft. Was gilt denn jetzt? Ein Erklärstück.
Wer muss künftig die Corona-Impfung bezahlen ?
Bei gesetzlich Versicherten ist die Corona-Impfung künftig eine Regelleistung der Krankenkassen. Diese erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). „Die Überführung der Corona-Impfungen in die Regelversorgung zum jetzigen Zeitpunkt der stabilen Infektionslage ist grundsätzlich nachvollziehbar und richtig“, sagt eine Sprecherin des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums.
Wie wird die Leistung für die Ärzte vergütet ?
Nach längerem Streit haben sich die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf ein Honorar von 15 Euro für die Corona-Impfung geeinigt. In der Hochzeit der Pandemie hatte der Bund 28 bis 36 Euro pro Impfung bezahlt. Zum Vergleich: Für eine Grippe-Schutzimpfung zahlen die Kassen 7 Euro. Das sei aber nicht vergleichbar, so KVN-Sprecher Detlef Haffke, da bei der Corona-Impfung der Aufwand für Beratung und Anamnese deutlich höher sei.
Wie ist der Stand der Impfungen in Niedersachsen ?
In Niedersachsen wurden laut Robert Koch-Institut (RKI) bislang 19,43 Millionen Impfungen verabreicht. 79,8 Prozent der Niedersachsen (6,4 Millionen) sind mindestens einmal geimpft; die Quote liegt über dem Bundesschnitt (77,9 %). Die zweite Corona-Auffrischimpfung, also die insgesamt vierte Impfung, haben 1,53 Millionen Niedersachsen erhalten. Allerdings sinkt die Nachfrage nach Corona-Impfungen kontinuierlich. In der letzten März-Woche wurden lediglich 1340 Impfungen verabreicht; in der Vorwoche waren es 2056.
Wer sollte sich ein viertes Mal impfen lassen ?
Die Stiko empfiehlt die vierte Impfung für Menschen über 60 Jahre und chronisch Erkrankte, dazu Bewohner in Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. „Niedersachsen hat sich immer streng nach den Vorgaben der Stiko gerichtet“, sagt Ministeriumssprecherin Anne Hage. Niedersachsen hat mit 19 Prozent die deutschlandweit dritthöchste Quote für Viertimpfungen, nur Bremen und Schleswig-Holstein liegen noch etwas darüber. Hinweise gibt es unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
Was passiert mit dem Impfstoff in den Lagern des Bundes ?
Die Verträge des Bundes mit den Herstellern der Impfstoffe laufen noch bis 2024, sagt Johannes-Daniel Engelmann, Sprecher der AOK Niedersachsen. „Das heißt in der Konsequenz, dass die Ärzte weiterhin über den bisherigen Bezugsweg die erforderlichen Corona-Impfstoffe bekommen.“ Erst wenn die Verträge des Bundes auslaufen, sei eine Übernahme in die Regelversorgung über den Versorgungsweg „Hersteller-Großhandel-Apotheke-Arzt“ und damit eine Abrechnung über den Sprechstundenbedarf vorgesehen.
Werden die Ärzte künftig kleine „Gebinde“ erhalten ?
Die Verhandlungen mit den Pharmaherstellern dazu laufen auf EU- und auf Bundesebene. „Wenn es Impfstoffe als Einzeldosis zu kaufen gäbe, wäre das eine große Erleichterung für die Organisation in impfenden Praxen“, sagt die Ministeriumssprecherin. Wegen der relativ großen Vials müssten aktuell immer noch gleich mindestens sechs Impfwillige gefunden werden, wenn kein Impfstoff verworfen werden soll. Die größeren Gebinde seien dem Umstand geschuldet, dass zunächst einmal weltweit möglichst viel Impfstoff verbreitet werden muss, um die Pandemie zu besiegen.
Gibt es überhaupt noch eine Corona-Verordnung ?
Nein, die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben. Die noch vom Bund per „Infektionsschutzgesetz“ auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen ist seit dem 8. April 2023 weggefallen. Allerdings können Praxen „im Sinne ihres Hausrechts eine weitere Verpflichtung zum Maskentragen festlegen“, erklärt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.
