Hannover - In Niedersachsen tritt an diesem Donnerstag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Danach werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen. In einem zweiten Schritt soll es ab Freitag, 4. März, weitere Lockerungen geben. Sofern es das Infektionsgeschehen zulasse, soll die Verordnung zum 19. März außer Kraft treten. Damit setzt das Land die Beschlüsse von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten um.
Das ändert sich:
Regeln für private Treffen
Private Treffen von ausschließlich Geimpften und Genesenen sind unbeschränkt zulässig. Bislang dürfen sich in Niedersachsen maximal zehn Menschen treffen, sofern sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Für Ungeimpfte soll in den kommenden Wochen weiter gelten: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Kinder bis 13 Jahren werden nicht mitgezählt.
Das gilt für körpernahe Dienstleistungen
Eine Änderung ab Donnerstag ist auch bei den körpernahen Dienstleistungen, also etwa bei Friseuren oder Kosmetikstudios, vorgesehen. Dort gilt dann demnach nicht mehr die 3G-Regel. Für den Besuch ist somit kein Impf- oder Genesenen-Nachweis mehr notwendig, ein Test bei nicht geimpften Menschen ebenfalls nicht mehr. Es muss aber noch eine FFP2-Maske getragen werden.
Das gilt für Veranstaltungen und Gastronomie
Bei Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmern entfällt die Pflicht, ein Hygienekonzept zu erstellen.
In der Gastronomie und bei Events entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalter oder Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App zur Verfügung stellen.
In der Gastronomie gilt in den nächsten zwei Wochen 2G (geimpft, genesen), statt bislang 2G-plus. Im Innenraum gilt FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Auch bei der Beherbergung gilt 2G.
Veranstaltungen mit mehr als 2000 Personen sind drinnen wie draußen zulässig. Die Zulassung darf draußen aber nur bis zu 75 Prozent der Kapazität erfolgen. Die Obergrenze draußen liegt bei 25.000 Personen. Im Innenbereich sind maximal 6000 Menschen bei einer Auslastung von maximal 60 Prozent der Veranstaltungshalle erlaubt.
Die Pflicht, personalisierte Tickets auszustellen, entfällt. Messen sind ohne Obergrenze erlaubt.
Lockerungen ab 4. März
Am 4. März sollen weitere gelockerte Corona-Regeln in Kraft treten. Dann sollen etwa auch Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder in ein Restaurant oder zu Veranstaltungen mit maximal 2000 Menschen gehen können. Für nicht geimpfte Menschen sind auch wieder Übernachtungen in einem Hotel möglich. Als negativer Test reicht ein Schnelltest aus, der vielerorts in Apotheken oder Testzentren kostenlos gemacht werden kann.
Clubs und Diskotheken sollen wieder öffnen dürfen
Clubs und Diskotheken sollen dann nach monatelanger Schließung wieder öffnen dürfen. Hier muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden - außer im Sitzen.
Nach dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss sollen vom 20. März an bundesweit viele Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Wie es danach in Niedersachsen weitergeht, lässt sich derzeit noch nicht sagen.
Weil dringt weiter auf Basisschutz wie Masketragen
Mit Blick auf diese Phase betonte Weil: „Wenn Sie sich jetzt auf dieser Grundlage fragen, wird es danach eine Corona-Verordnung geben und welchen Inhalt mag sie haben, lautet die ehrliche Antwort: Wir wissen es noch nicht.“ Weil dringt jedoch auf einen über dieses Datum hinausgehenden „Basisschutz“ vor dem Virus. Dazu zählt etwa das Tragen einer Maske.
Verschärfungen bei Bedarf möglich
Die Landesregierung betonte zudem, dass Landkreise wieder verschärfte Maßnahmen verhängen können, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen und der Corona-Patienten in Krankenhäusern so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung zu befürchten sei.
Für den Schulbereich hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) bereits Lockerungspläne vorgelegt. Die bislang noch geltende tägliche Testpflicht wird vom 7. März an bis zu den Osterferien auf dreimal wöchentlich reduziert. Wer eine dritte Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat, muss sich nicht testen. Nach den Osterferien wird rund eineinhalb Wochen lang wieder täglich getestet, danach sollen die verbindlichen Testungen dann auslaufen.
Vom 21. März an müssen zudem Grundschülerinnen und Schüler keine Maske mehr im Unterricht tragen, Anfang Mai sollen die restlichen der insgesamt 1,1 Millionen Schüler im Bundesland folgen. Für den Kita-Bereich gilt weiterhin eine dreimal wöchentliche Testpflicht für Kinder ab drei Jahren.
