Bonn - Hetze gegen jüdische Mitbürger hat in der jüngeren Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Auf anti-israelischen Kundgebungen etwa fielen muslimische Demonstranten negativ auf. Aber auch aus den Reihen der Muslime mehren sich Klagen über Diskriminierungen. Mehrere Verbände machen sich nun dafür stark, antimuslimisch und antisemitisch motivierte Straftaten genauer als solche zu bewerten und zu verfolgen. Darunter sind das American Jewish Commitee in Deutschland, die Amadeu Antonio Stiftung, der Islamrat und der Zentralrat der Muslime in Deutschland.
Am Dienstag hat sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dafür ausgesprochen, in der Kriminalstatistik eine neue Kategorie „Hasskriminalität“ einzuführen, „die all die Straftaten umfasst, welche aufgrund eines Vorurteils begangen werden, unabhängig von der politischen Einstallung des Täters“. Im Alltag werde das Verständnis von Hasskriminalität bislang zu stark auf eine politische Motivation verengt - was oft dazu führe, dass rassistische, aber nicht eindeutig rechtsextreme Straftaten gar nicht erfasst würden, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. Für ein breiteres Verständnis solle das Thema künftig auch in Aus- und Fortbildung für Polizei und Justiz verankert werden.
„Hate crimes“, zu deutsch „Hasskriminalität“, hat in den USA und Großbritannien eigenständige strafrechtliche Relevanz. Dabei handelt es sich um Straftaten, die sich gezielt gegen Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe richten, etwa Ausländer, Angehörige von Religionsgruppen, aber auch Obdachlose oder Transgender-Personen. Entscheidend ist, dass sich das Verbrechen nicht ausschließlich gegen eine einzelne Person richtet, sondern gegen die soziale Gruppe, der das Opfer angehört.
Geprägt wurde der Begriff in den 80er Jahren durch US-Bürgerrechtsgruppen, erklärt der Berliner Kriminologe Marc Coester. Ihnen sei klar gewesen: „Solche Taten haben Auswirkungen auf die betroffene Gruppe, aber auch auf die gesamte Gesellschaft, letztlich auf die Grundfesten der Demokratie.“ 1993 bestätigte das oberste US-Bundesgericht, der Supreme Court, Strafverschärfungen für diese Form von Kriminalität.
Seit 2001 wird politisch motivierte Kriminalität auch in Deutschland erfasst. Bisher gruppiert der Kriminalpolizeiliche Meldedienst Straftaten in mehreren Schritten ein - zunächst nach einem Themenfeld: „rechts“, „links“, „Ausländer“ oder „Sonstige“. Im zweiten Schritt geht es um die Art des Vergehens, also etwa Gewalt oder Propaganda. Danach kann ein Themenfeld bestimmt werden, eines davon heißt „Hasskriminalität“. Diese recht grobe Einordnung kann indes dazu führen, dass Proteste von Kurden gegen den Terror des „Islamischen Staats“ ebenso unter „Hasskriminalität/Religion“ verbucht werden wie rassistisch motivierte Anschläge auf Moscheen.
Nach Ergebnissen der sogenannten Dunkelfeldforschung erfährt die Polizei ohnehin nur von etwa 30 bis 50 Prozent aller Hassverbrechen. „Sie ist darauf angewiesen, dass Zeugen und Opfer die Täter anzeigen“, so der Kriminologe Coester.
Darüber hinaus gebe es eben nicht nur vermeintlich eindeutige Fälle - ganz abgesehen davon, dass viele Straftäter spätestens vor Gericht versuchen, ihre politische Gesinnung zu verschleiern. Eine differenzierte Statistik, so der Experte, könnte ein erster Schritt sein, um die Ursachen etwa für antireligiös motivierte Straftaten zu ergründen. Vor allem aber, betont Coester, müsse sich die Gesellschaft der Debatte stellen. So gebe es etwa Gesprächsbedarf darüber, welche sozialen Gruppen als mögliche Opfer von Hasskriminalität in Frage kommen.
Bislang betrifft dies Gruppen mit einem unveränderlichen, identitätsstiftenden Merkmal und einer Geschichte der Ausgrenzung. „Die Kriminalitätskategorie der „Hate Crimes“ beschreibt insofern auch die Architektur unserer Gesellschaft“, sagt Coester. „Die Auseinandersetzung darüber muss die Gesellschaft führen.“
