Hannover - Nur 196 Tage war Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag 2013 im Amt. Doch die Zeit genügte, um die damals noch neue rot-grüne Landesregierung in große Unruhe zu versetzen. Immer wieder sorgte die Personalie für Ärger - angefangen von der Ernennung des Mannes bis hin zu seinen Wünschen nach Dienstwagen oder Klimaanlage fürs Büro. Nachdem der Fall sogar den Staatsgerichtshof beschäftigt hat, legte nun auch der Untersuchungsausschuss des Landtags seinen Abschlussbericht vor. Demnach hat Paschedag nur bei der Dienstwagenbestellung gegen geltendes Recht verstoßen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten der Affäre:

DURFTE PASCHEDAG EINEN ZU GROSSEN DIENSTWAGEN BESTELLEN?

Nein. Denn mit der Bestellung eines zu großen Dienstwagens mit Spezialsitzen hat Paschedag gegen die Dienstwagenrichtlinie des Landes verstoßen. „Die für diese Beschaffung notwendige Zustimmung des Finanzministeriums wurde nicht eingeholt“, heißt es in dem Bericht. Dies war aber nicht der Grund, weshalb das Kabinett den Staatssekretär am 3. September in den Ruhestand versetzte - Anlass war ein Vermerk Paschedags, in dem er behauptete, Weil und Agrarminister Christian Meyer (Grüne) hätten der Bestellung zugestimmt.

GAB ES BEI DER VERSETZUNG NACH NIEDERSACHSEN EINEN FEHLER?

Nein. CDU und FDP vermuteten hinter der Ernennung Paschedags am 19. Februar eine sogenannte Raubernennung, da noch nicht die Freigabe des bisherigen Dienstherren, des Landes Nordrhein-Westfalen, vorgelegen habe. Der Bericht sieht das anders: Eine Raubernennung habe nicht vorgelegen. Damit droht dem Land auch nicht die Übernahme von Paschedags zuvor in Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Altersbezügen von rund 89 000 Euro. Ferner habe aufgrund der Rechtslage eine Versetzung aus dienstlichen Gründen stattfinden müssen, heißt es. Deshalb habe die Regierung ihm auch die damit verbundene Ausgleichszulage gewähren müssen, die bei einer Versetzung aus persönlichen Gründen entfallen wäre. „Hierzu bestanden keine Handlungsalternativen“, heißt es im Bericht.

DURFTE PASCHEDAG EINE KLIMAANLAGE FÜR SEIN BÜRO ANFORDERN?

Ja. Sein Wunsch nach einer Klimaanlage für das Büro bescherte Paschedag viel Spott und Häme. Doch der Bericht nimmt ihn nun in Schutz. „Der Einbau einer Klimaanlage in das Büro (...) war wegen der sehr hohen Temperaturen (...) gerechtfertigt“, heißt es.

DURFTE ER EINE PERSÖNLICHE REFERENTIN HABEN?

Ja. Auch Paschedags Wunsch nach einer persönlichen Referentin sorgte für Ärger. Der Bericht nimmt ihn aber auch hier in Schutz. Durch die „nicht unübliche“ Beschäftigung sei das Personalkostenbudget nicht überschritten worden, heißt es.

HABEN MITGLIEDER DER LANDESREGIERUNG IM AUSSCHUSS GELOGEN?

CDU und FDP haben in ihrem eigenen Abschlussbericht zum Ausschuss schwere Vorwürfe gegen Mitglieder der Landesregierung erhoben. Unter anderem habe Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) bei der Aufarbeitung der Affäre gelogen. Dies sei in den Akten belegt. Der offizielle Abschlussbericht widerspricht dem: Die Regierung habe stets nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet.

WIE GEHT ES JETZT WEITER?

Am 4. Mai tagt der Paschedag-Ausschuss ein letztes Mal, um über den Abschlussbericht abzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass CDU und FDP ihr eigenes Fazit an den offiziellen Bericht anhängen wollen. Auch nach der 19 monatigen Ausschussarbeit gehen die Meinungen der beiden politischen Lager zu dem Fall noch weit auseinander. Im Anschluss kommt der gesamte Bericht dann noch einmal ins Parlament. Erst dann kann die Akte Paschedag endgültig geschlossen werden.