Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) ist die Gefahr, wegen Vergewaltigung verurteilt zu werden, in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich gesunken. Nur noch 8,4 Prozent der Anzeigen von Frauen führten im Jahr 2012 zu einer Verurteilung; vor 20 Jahren hatte die Quote noch 21,6 Prozent betragen. Für diese Entwicklung gibt es viele Gründe; einer davon ist die Schwierigkeit, in einem Strafprozess die Vergewaltigung zweifelsfrei nachzuweisen.

Vergewaltigung ist Mord an der Seele einer Frau, so hat es vor mehr als 35 Jahren ein Journalist in einer Geschichte über Vergewaltigungsopfer formuliert. Dieser Satz hat mich als junger Staatsanwalt und Richter sehr beeindruckt. In den seinerzeit noch eher seltenen Vergewaltigungsfällen habe ich die Schwierigkeit, Tätern und Opfer gerecht zu werden, hautnah miterleben müssen. In aller Regel gibt es keine unmittelbaren Tatzeugen, eher selten finden sich objektive Spuren, die einen Vergewaltigungsvorwurf zweifelsfrei rechtfertigen. DNA-Spuren sind häufig wertlos, weil die Beschuldigten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr behaupten.

Staatsanwaltschaft und Gericht stecken in einem Dilemma: Aussage steht regelmäßig gegen Aussage. Wem soll man glauben? Für Angeklagte spricht die Unschuldsvermutung „Im Zweifel für den Angeklagten!“. Für die Opfer spricht, dass nur die wenigsten Frauen sich freiwillig einem äußerst belastenden, manchmal qualvollen Verfahren stellen, nur um einen Täter zu Unrecht zu beschuldigen.

Welcher Aussage soll das Gericht nun folgen? Der des Angeklagten? Und wenn der lügt? Oder des Opfers? Und wenn es lügt? Einen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, ist schwierig. Nur wenn das Gericht die Aussage für glaubhaft hält, kann es zu einer Verurteilung kommen. Deshalb bedarf die Aussage des Opfers einer besonderen Analyse. Der Bundesgerichtshof hat dazu Prüfungskriterien entwickelt, an denen besonders geschulte Sachverständige überprüfen können, ob eine Aussage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit wahr oder erfunden ist. Dazu ist es aber erforderlich, dass Vergewaltigungsopfer möglichst zeitnah nach der Tat und Anzeige und am besten per Video von besonders geschulten Kriminalbeamten befragt werden.

Der Chef des KFN, Christian Pfeiffer, hat in seinem Gutachten bereits darauf hingewiesen, dass es dazu zu selten kommt. Nicht, weil Polizeibeamte und Staatsanwälte das nicht wollen. Sondern weil die erforderlichen Mittel für Personal und Sachausstattung fehlen. Vielleicht sollten die Verantwortlichen für die Finanzmittel über den Satz des Journalisten einmal nachdenken: Vergewaltigung ist Mord an der Seele einer Frau.