Nordenham - Anderthalb Jahre wurde in Nordenham sehr kontrovers und äußerst emotional diskutiert: Soll dem im Jahr 2006 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Rudolf Spohr posthum seiner Nazi-Vergangenheit wegen die Würde als Ehrenvorsitzender der Nordenhamer Goethe-Gesellschaft aberkannt werden? Während der Jahreshauptversammlung der Goethianer am Sonntagmorgen im Nordenham-Museum haben die Mitglieder nun einen Schlussstrich gezogen: Mit 36 gegen 15 Stimmen bei fünf Enthaltungen wurde der Antrag von Elmar Hüttenmeister auf Aberkennung abgelehnt.
Ein Gutachten der „Historischen Kommission“ der Länder Niedersachsen und Bremen sollte Klarheit schaffen. Tatsächlich gelang es so, das Tun Spohrs geschichtlich einzuordnen und Tatsachen von Mutmaßungen abzugrenzen, doch es konnte alle Zweifel letztendlich doch nicht ausräumen.
Elmar Hüttenmeister hatte das Verfahren im September 2014 mit seiner förmlichen Eingabe ins Rollen gebracht. Zu Beginn der Diskussion am Sonntagvormittag gehörte ihm deshalb als erster der Redestein: „Auslöser,“ so der pensionierte Kapitän, war die Veröffentlichung „eines schrecklichen Schreibens des damaligen Oberleutnants im Generalstab des OKH vom 14. September 1942 über seine Dienstreise auf die Krim.“ Rudolf Spohr schreibe „in äußerster, kaum zu ertragender Gefühlskälte von Massenmorden“. Bei der Grausamkeit der Vorgänge erwarte man eine gewisse Betroffenheit oder Entsetzen oder Mitgefühl oder – als schlechteste Variante – Schweigen. Aber „nichts davon!“
Im Gegensatz zum Gutachter bezweifelte Elmar Hüttenmeister, dass Spohrs Kenntnisse der Judenvernichtung nur auf Gerüchten beruhten. In Kenntnis der Gräuel lobe dieser vielmehr den Eroberungs- und Ausrottungskrieg der Nazis.
Elmar Hüttenmeister: Es gehe dabei weniger um Spohr selbst, denn Spohr ist tot, sondern darum, „ob sich die Goethe-Gesellschaft ihren eigenen moralisch-ethischen Ansprüchen stellt oder kneifen will.“ Die Grauen im Dritten Reichen seien hier nicht das Thema, wurde Hüttenmeister von verschiedenen Seiten entgegengehalten, sondern es stelle sich die Frage: „Wie gehen wir mit jemandem um, der viel in und für Nordenham geleistet hat.“
Ohne Zweifel: Spohr war im Krieg Soldat und musste gehorchen, „selbst wenn die Regierung falsch und menschenverachtend war.“ An keiner Stelle sei festgestellt worden, dass er selbst Täter wurde. Selbst der Brief an seine Frau sei kein Fingerzeig auf eine Beteiligung. Vielmehr „hätte er damit rechnen müssen, dass die Post gegengelesen wird und ihm viel Ärger schafft. So gesehen war der Brief sogar mutig.“
Auch sei es „ein unlösbares Problem, die Schuld unserer Väter aufzuarbeiten.“ Die Unterstellung, Spohr habe nach dem Krieg weiterhin dem nationalsozialistischen Gedankengut nachgehangen, sei reine Spekulation und durch absolut nichts zu belegen. Im Gegenteil: Weder Freunde noch Mitarbeiter hätten dies jemals gespürt. Und offenbar habe der zitierte Brief auch den Enkel völlig überrascht.
Ein Kompromissvorschlag, Hüttenmeister möge den Antrag zurückziehen, da eine Aberkennung nach dem Tod des Geehrten wenig Sinn mache und Spohrs Verhalten wohl mehr unter ethischen und moralischen als unter rechtlichen Gesichtspunkten anstößig sei, wurde mehrheitlich zurückgewiesen, „da die Goethe-Gesellschaft Flagge zeigen“ müsse und in Zukunft sonst immer „ein Schleier über der Ortsvereinigung“ liegen würde.
