DüSSELDORF - Polizisten in Nordrhein-Westfalen sollen künftig per Gesetz ermächtigt werden, in besonderen Gefahrensituationen einen gezielten Todesschuss abgeben zu können. Das Kabinett billigte am Dienstag eine von Innenminister Ingo Wolf (FDP) vorgelegte Neufassung des Polizeigesetzes. Darin wird der finale Rettungsschuss verankert. Bisher gab es im Gesetz dafür keine klare Regelung. Künftig ist er dann zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer Lebensgefahr etwa bei Geiselnahmen, Amokläufen oder Attentaten ist. Für Polizeibeamte werde damit „eine größere Rechtssicherheit“ geschaffen, teilte Wolf mit.
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