Es kann ja wohl nicht sein, dass rund 70 Jahre nach Kriegsende eine Kommission der Uni auf die Idee kommt, durch Oldenburg zu fahren und diese Namen sucht, die etwas mit dem Dritten Reich zu tun hatten. Leute, es ist 70 Jahre her, das ist ungefähr ein Menschenleben!
Wenn es nach NS-Vergangenheit gehen würde, was ist denn mit den Kasernen, mit den Straßen um den alten Rangierbahnhof wie Bahnhofsallee, Am Bahndamm. Dort standen bestimmt LKWs und Güterzüge mit Deportierten. Und den alten Betrieben, denen Zwangsarbeiter zugeteilt wurden. Diese werden mittlerweile von den Kindern und Enkeln geführt, sollen diese Firmen dann auch geschlossen werden?
Es muss bedacht werden: das Dritte Reich war eine Diktatur, wer sich dagegen auflehnte, wurde entfernt aus dem System. Zu Schluss noch ein Satz: Mein Vater sagte zu Lebzeiten mal zu mir: „Er war in der Partei, damit seine Familie keine Probleme mit dem Regime bekommt“.
Als Enkel von Theodor Pekol verfolge ich mit Interesse die Debatte bezüglich der Straßennamen. In dem „wissenschaftlichen“ Bericht werden Pekols Mitgliedschaften in NS–Organisationen aufgelistet. Deutsche Arbeiterfront/NS-Reichskriegerbund/ NS-Volkswohlfahrt/ NS-Kraftfahrerkorps und Reichsluftschutzbund. Pekol war kein Mitglied der NSDAP und das als Person des öffentlichen Lebens, mit einem Betrieb von mehreren hundert Mitarbeitern in Oldenburg und Jever. Jeder Lehrling der Reichspost musste Parteimitglied sein!
Nach eigenen Angaben beschäftigte Pekol 1944 15 „Ostarbeiter“, Heuzeroth und Hoffmann berichten von französischen, polnischen, belgischen und russischen Zwangsarbeitern. Kriegsbedingt wurden insbesondere Fahrer eingezogen und durch Zwangsarbeiter ersetzt.
Es gibt eine negative Aussage eines zwangsbeschäftigten Niederländers gegenüber einem Mitglied der britischen Militärregierung. In einem Filmdokument äußerte sich der ehemalige Oberstadtdirektor Wandscher zu der Behandlung von Zwangsarbeitern in Oldenburg.
Pekols Verstrickung bezüglich der hiesigen Praxis der „Euthanasie“ bestand darin, dass er beauftragt wurde, Personenbeförderung zum Kloster Blankenburg durchzuführen. Von 1933-1945 herrschte das NS-Regime, wie hätten Sie sich verhalten?
Zur Gewichtung ist die Betrachtung des Gesamtlebenslaufs mit allen positiven wie evtl. negativen Ereignissen notwendig. Beispiel v. Hindenburg: Prof. Thamer beschränkte sich (in seinem Vortrag in Oldenburg, Anm. d. Red.) weitgehend auf den Zeitraum 1932/34, als der zuletzt 87-Jährige kurz vor seinem Tode dem Adolf Hitler zum Reichskanzleramt verhalf. Das war eine Fehlentscheidung mit furchtbaren Folgen, wie wir heute wissen. Ob man das damals in den politischen Wirren mit den Folgen von Versailles schon so einschätzen konnte, sei dahingestellt. Der hochbetagte Hindenburg war noch bei guter gesundheitlicher Verfassung, wie im Vortrag ausgeführt wurde, ob die geistige Beweglichkeit eines 87-Jährigen mit der eines 60-Jährigen gleichzusetzen ist, wage ich zu bezweifeln. Die Umbenennung eines Straßennamens, dessen Träger nachweislich Verbrechen begangen hat, ist außer Diskussion. Das ist hier aber nicht gegeben. Ein hoch dekorierter Staatspräsident kann nicht ohne weiteres auf die Liste gesetzt werden; so wurde von dem Universitätsgremium nicht der Einsatz in einer christlich-karitativen Vereinigung gewürdigt, die den Nazis ein Dorn im Auge war und deren Mitgliedschaft den Beitritt zur NSDAP ausschloss, ja, deren Verbot nach dem „Endsieg“ vorgesehen war.
Die ehrenvolle Namensgebung einer Straße oder eines Platzes stellt bei Umbenennung eine „Entehrung“ dar. Jede Entehrung verletzt die Würde eines Menschen. Diese ist jedoch im Artikel 1 unseres Grundgesetzes geschützt. Leider leben heute nur noch wenige Menschen, die in den 40er Jahren bewusst die Entwicklungen miterlebten. Für uns als Sohn- oder Enkelgeneration sind daher Bewertungen nur mit großer Zurückhaltung vorzunehmen.