EMSTEK - „Frau Ministerin – zur Sache Kreuz“. So titelte ein besorgter Bürger den von ihm eingereichten zeitnahen Fall, der vom Gogericht verhandelt wurde. Das Gogericht tritt traditionell am Sonnabend nach Johanni auf dem Thingplatz auf dem Desum zusammen, um einen aktuellen und einen historischen Fall zu verhandeln. In diesem Jahr konnte die Interessengemeinschaft „Altes Gogericht auf dem Desum“ als Gografen Gerd Meyer aus Visbek gewinnen. Zusammen mit Mitgliedern des Visbeker Heimatvereins hat der Heimatfreund die Patenschaft für den historischen Fall übernommen.
„Das Gogericht war immer – und so soll es auch bleiben – ein Ort, an dem durch freie Meinungsäußerungen freier Bürger über Recht und Unrecht entschieden wurde“, stellte der Vorsitzende der Interessengemeinschaft, Georg Meyer-Nutteln, in seiner Begrüßung der 450 Besucher fest. Und so kamen die Äußerungen der niedersächsischen Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) über das Verbot des Kruzifixes in öffentlichen Schulen zur Verhandlung. So schnell könne man in einer gerade für das Oldenburger Münsterland sehr wichtigen Frage seine öffentlich geäußerte Meinung ändern, wenn man Ministerin werden wolle, hieß es in dem Brief. Und so bat der Gograf die Geschworenen – „den Umstand“ – in dieser wichtigen Angelegenheit um ein eindeutiges Urteil.
Der Umstand schließe sich der Kritik an der neuen Sozialministerin an, hieß es im Urteil. Denn auch unsere heutige moderne Gesellschaft sei auf christlich geprägten Grundwerten aufgebaut, so der Urteilsweise Josef Emke. Mit ihren Äußerungen und ihrem Verhalten habe die neue Sozialministerin im Oldenburger Münsterland die Erinnerung an den Kreuzkampf wach werden lassen. Das unsensible Verhalten von Frau Özkan sei auf das Schärfste zu verurteilen. Ferner erwarte der Umstand, dass die Ministerin vor das Gogericht im Jahre 2011 geladen werde, um eindeutig Stellung zu nehmen. „Wir werden diese Einladung und Vorladung an entsprechende Stellen weiterleiten“, sagte der Gograf zu den Empfehlungen des Umstands.
Der historische Fall von 1604 wurde unter anderem von Dr. Bernhard Brockmann aufgearbeitet. Dabei ging es um Streitigkeiten wegen des Zehnten zwischen dem Pastor und den Kirchenräten zu Visbek sowie dem Vikar zu Wildeshausen als Kläger auf der einen Seite gegen ihre Zehntleute in der Bauerschaft Rechterfeld als Beklagte auf der anderen Seite. Nach turbulenter Verhandlung das weise Urteil: Der Zehnte ist nur für das Ackerland, das in den letzten 30 Jahren urbar gemacht wurde, zu zahlen.
