Berlin - Gashahn auf, Gashahn zu – das willkürliche russische Verhalten bei den Gaslieferungen sorgt für große Verunsicherung. Aktuell fließen noch 20 Prozent der regulären Gasmenge durch die Ostseepipeline Nord Stream 1. Trotz Vorsorge blicken viele Menschen mit Sorge auf einen möglichen Komplettstopp der Lieferungen.
Was würde dann passieren ?
Der Notfallplan Gas sieht drei Stufen vor: die Frühwarn-, die Alarm- und die Notfallstufe. Aktuell gilt die Alarmstufe, doch wenn sich die Versorgungslage dauerhaft verschlechtert, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall würde der Staat in den Markt eingreifen und die Bundesnetzagentur (BNetzA) als sogenannter Bundeslastverteiler auftreten. Konkret bedeutet das, dass es zu Gasreduktionen kommen kann. Allerdings sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt und würden weiterhin mit Gas beliefert werden. Neben privaten Haushalten gehören dazu soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime und Gaskraftwerke.
Was sorgt für Verunsicherung ?
Mit Blick auf Großverbraucher und Wirtschaftszweige gibt es keine feste Abschaltreihenfolge. Eine solche Regelung werde der Komplexität des Entscheidungsprozesses nicht gerecht, wie eine Sprecherin der BNetzA unserer Redaktion erklärte. Dabei orientiert sich die Netzagentur an bestimmten Kriterien, wie der Dringlichkeit der Maßnahme, der Größe des Unternehmens, der Vorlaufzeiten für ein Herunterfahren oder den erwarteten wirtschaftlichen Schäden. Das stiftet etwa in der Industrie Unsicherheit: Viele Unternehmen wissen nicht, ob ihre Produktion im Ernstfall als besonders geschützt eingestuft werden würde.
Wie ist die Lage an den Schulen ?
Für Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, sind Schul- und Kitaschließungen keine Option: „Es ist klar und daran darf auch nicht gerüttelt werden, dass Schulen prioritär behandelt werden müssen, wenn es um die Zuteilung von Gas geht.“ Für Kitas müsse Ähnliches gelten. „Wer Präsenzunterricht und offene Kitas sicherstellen will, muss Lösungen hierfür finden. Und das ist die Aufgabe der Politik,“ sagte Beckmann.
Was sagen die Kommunen und kommunale Unternehmen ?
Aus Sicht des Deutschen Städtetages habe ein Gasmangel für alle Lebensbereiche zentrale Auswirkungen. „Die Schwierigkeit ist aber, dass die Gasnetze verzweigt sind und nicht beliebig unterbrochen werden können“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy unserer Redaktion. „Wenn also das Krankenhaus keinen eigenen Versorgungsstrang hat, dann kann es auch als Insel nicht individuell versorgt werden. Das muss bedacht werden, wenn jemand für alle anderen Bereiche drumherum die Gaszufuhr reduzieren will“, mahnte Dedy an. Aus seiner Sicht ist unklar, was passiere, wenn Anordnungen der BNetzA aufgrund der Gasnetzstrukturen operativ nicht umsetzbar seien. „Offen ist ebenso die Frage, wer Anordnungen der Bundesnetzagentur zwangsweise durchsetzt, wer geht also in den Betrieb und schaltet ab?“, fragte Dedy. Er forderte Szenarien und eine rechtlich klar definierte Abfolge sowie eine Konkretisierung von Kriterien für eine Reihenfolge beim Abschalten.
Wie blickt die Industrie auf die Lage ?
Die Unsicherheit in der Wirtschaft sei sehr hoch, berichtete Sebastian Bolay, Industrie-Bereichsleiter beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag. „Der ganz überwiegende Teil der Wirtschaft gehört nicht zu geschützten Kunden und muss daher als Erstes mit Abschaltungen beziehungsweise Rationierungen rechnen.“ Besonders groß seien die Sorgen zum Beispiel in der Glas- oder Keramikindustrie. Dort könnten schon bei reduzierten Belieferungen Anlagen kaputtgehen. Die massiven Preissprünge beträfen jedoch alle Unternehmen. Deshalb forderte Bolay weitere Entlastungen. Auch die Kommunikation sei entscheidend: „Zentral für die betroffenen Unternehmen ist zudem, dass sie mit einigem Vorlauf die Information erhalten, dass sie kein Gas mehr oder nur noch reduzierte Gasmengen erhalten“, sagte Bolay.
