Butjadingen - Die angestrebte Neuausrichtung der Gebührenstruktur für die vier Butjadinger Kindertagesstätten hat zum Ziel, dass der Großteil der betroffenen Eltern finanziell entlastet wird. In Kraft treten sollen die neuen Gebührensätze nicht schon zu Beginn des neuen Kindergartenjahres nach den kommenden Sommerferien, sondern zum 1. Januar 2016. Die Beratung des Vorschlages des Butjadinger Kindergartenkuratoriums blieb in der jüngsten Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Familie, Jugend, Sport und Kultur jedoch ohne eine Beschlussempfehlung, weil es noch Informationsbedarf in den Fraktionen gibt.

Weil Butjadingens Kindergärten im Landkreis Wesermarsch hinsichtlich der Elterngebühren insbesondere im unteren Einkommensbereich zu den teuersten im Landkreis Wesermarsch gehören, hat das Kuratorium eine Absenkung der Monatsgebühr in allen vier Einkommensstufen um rund zehn Euro vorgeschlagen. Sie sollen damit für eine täglich vierstündige Betreuung von derzeit 79,50 bis 160 Euro auf 70 bis 150 Euro reduziert werden. Gleiches gilt anteilsmäßig für die fünf- und siebenstündige Betreuung.

Das Kuratorium, in dem die Gemeinde Butjadingen sowie als Träger der örtlichen Kindertagesstätten die evangelischen Kirchengemeinden Burhave, Stollhamm, Eckwarden und Waddens vertreten sind, schlägt aber auch eine Anhebung der gesenkten Gebühr für die unter drei Jahre alten Mädchen und Jungen (Krippenkinder) um 25 Prozent vor. Sie sollen dann für die täglich vierstündige Betreuung je nach Einkommen zwischen 87,50 bis 187,50 Euro betragen. Begründet wird diese Erhöhung mit dem Mehraufwand, den Krippenkinder verursachen.

Angehoben werden sollen auch die Gebühren für die Nutzung der Sonderdienste (Früh- und Spätdienst), wobei auch dort für die Krippenkinder ein Zuschlag von 25 Prozent erhoben werden soll. Zudem soll es keinen Geschwisterrabatt mehr geben, wenn sich das älteste Kind im beitragsfreien Jahr befindet.

Martina Geberzahn (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Jugend, Sport und Kultur, wies darauf hin, dass in den Kindertagesstätten der Stadt Nordenham für Krippenkinder ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben wird, jedoch sind dort die Gebühren niedriger. Jannes Bergsma (FDP) kritisierte, dass durch den geplanten Wegfall des Geschwisterrabatts besonders Familien mit einem geringeren Einkommen betroffen seien. Für sie würde die Neuausrichtung der Gebührenstrukturen dann letztlich eine Erhöhung bedeuten.

Joachim Wulf, stellvertretender Leiter des Amtes für Finanzen und Verwaltung, wies darauf hin, dass die Geschwisterkinder in den Butjadinger Kindergärten auch aus Familien mit einem höheren Einkommen stammen. Bei mehreren betroffenen Familien der untersten Einkommensstufe werden die Gebühren vom Jugendamt übernommen.

Dennoch verständigten sich die Ausschussmitglieder, zunächst auf eine Beschlussempfehlung zu verzichten. Den Fraktionen sollen der Begriff „Einkommen“ und die Auswirkungen der neuen Gebührenstrukturen noch näher erläutert werden.