Das Entsendegesetz wurde 1996 zum Schutz der deutschen Bauwirtschaft und ihrer Arbeitnehmer gegen die Billiglohnkonkurrenz aus dem Ausland verabschiedet und 1999 modifiziert. Nach diesem Gesetz gilt auf deutschen Baustellen der Mindesttarif auch für die von ausländischen Firmen entsandten Arbeitnehmer. Als unterstes Lohnniveau gilt der Satz der untersten Lohngruppe der jeweiligen Lohntarifverträge. Alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind verpflichtet, sich vor Aufnahme der Bautätigkeit beim zuständigen Landesarbeitsamt anzumelden. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Geldbußen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Außer auf dem Bau gilt das Gesetz auch im Maler-, Lackierer- und Dachdeckerhandwerk, im Abbruch- und Abwrackgewerbe sowie in der Seeschifffahrt.
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