Das Entsendegesetz, das im Kampf gegen Lohndumping vor allem osteuropäischer Billigarbeitskräfte jetzt auf alle Branchen ausgedehnt werden soll, wurde 1996 beschlossen. Modifiziert wurde es 1999. Die bisherige Regelung sieht vor, dass vor allem auf deutschen Baustellen für alle Arbeitnehmer ein Mindesttariflohn nicht unterschritten werden darf – auch nicht bei den von ausländischen Firmen entsandten Arbeitnehmern. Als unterstes Lohnniveau ist der Satz der niedrigsten Lohngruppe der jeweiligen Tarifverträge vorgeschrieben. Außerdem haben die Arbeiter Anspruch auf Urlaubsgeld. Alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Landesarbeitsamt anzumelden. Die Kontrolle liegt bei den
Arbeits- und Zollämtern. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Strafen.
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