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Windenergie Ergänzendes Verfahren nötig

Claus Hock

Ovelgönne - Die Bekanntmachung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windenergieflächen in der Gemeinde Ovelgönne war fehlerhaft. Aus diesem Grund wird zur „Heilung des Mangels“ die öffentliche Auslegung wiederholt. Erst nach dieser erneuten einmonatigen Auslegung der Planunterlagen beginnt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Das Planverfahren beginnt so von Neuem.

Gemeinderatssitzung

Mit der Durchführung dieses ergänzenden Verfahrens, welches der Gesetzgeber zur Beseitigung von Verfahrensmängeln vorsieht, muss sich der Gemeinderat Ovelgönne in seiner heutigen Sitzung auseinandersetzen, die um 21 Uhr im Rathaus Oldenbrok-Mittelort an der Rathausstraße 14 beginnt. Zuvor beschäftigt sich ab 19.30 Uhr der Bau- und Straßenausschuss mit dem Thema.

Das ergänzende Verfahren ist notwendig, weil der Verein Initum Normenkontrollanträge gegen die 23. Flächennutzungsplanänderung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht hat. Schon vor der Entscheidung des Gerichts reagiert die Gemeinde nun auf den Vorwurf der formell fehlerhaften Auslegungsbekanntmachung vom 11. Dezember 2013. Dies geschieht auf Anraten der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Maslaton aus Leipzig. Ziel sei es, das ergänzende Verfahren noch vor Abschluss des Normenkontrollverfahrens abzuschließen, um eine Außervollzugsetzung im Eilverfahren oder sogar eine Feststellung der Unwirksamkeit im Hauptsacheverfahren des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zu verhindern.

Im entsprechenden Schreiben der Leipziger Anwälte, das der NWZ  vorliegt, weisen die Rechtsanwälte auch auf problematische Stellen im Planungskonzept zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes hin. Diese seien bisher von den Initum-Beschwerdeführern noch nicht beanstandet worden, allerdings sei dies im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nun wieder möglich.

Zusätzliche Themen

Zudem berät der Rat in seiner heutigen Sitzung über die Aufhebung der Ausstellungsbeschlüsse über die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nummer fünf (Windpark Oldenbroker Feld) und Nummer sechs (Windpark Frieschenmoor). Hintergrund ist, dass der Vorhabenträger beabsichtigt, die erforderlichen Baugenehmigungen direkt auf Grundlage der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erwirken.

Aber nicht nur um die Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet wird es gehen, auch die Stellungnahme zum Windenergieanlagenpark Hammelwarder Moor der Stadt Brake steht auf dem Plan. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Stadt Brake aufgegeben wird, Abstandsregelungen einzuhalten.

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