Berlin - Die Bundesregierung will die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Schäden durch Fracking oder unterirdische Gas- oder Ölspeicher erleichtern. „Dazu wird die Beweislast, dass ein Bergschaden nicht durch eines der genannten Vorhaben in seinem Einwirkungsbereich verursacht worden ist, grundsätzlich dem Unternehmer auferlegt“, heißt in einer Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums, die an diesem Mittwoch als Teil eines Maßnahmenpakets zum Fracking vom Kabinett auf den Weg gebracht werden soll. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, das es für die Betroffenen kaum möglich ist, den Zusammenhang zwischen einer unterirdischen Bergbautätigkeit und bei ihnen entstandenen Schäden, wie zum Beispiel Mauerrissen, nachzuweisen, heißt es in der Vorlage weiter.

Die Pläne der Bundesregierung sehen ein Frackingverbot in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, in den Einzugsgebieten von Talsperren, Seen und Brunnen, die zur Wasserversorgung dienen, sowie in Gesteinsschichten oberhalb von 3000 Metern vor. Eine Expertenkommission soll Empfehlungen für Probebohrungen geben.

Nordrhein-Westfalen übt scharfe Kritik an den Plänen. „Das Fracking-Gesetz der Bundesregierung ist eine Mogelpackung: Denn durch die geplante Novelle wird der Einsatz der Risikotechnologie Fracking bundesweit ermöglicht und eben nicht unterbunden“, erklärte Landesumweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Grüne) im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Die Bundesregierung sei „vor den Interessen einiger weniger Konzerne eingeknickt“. Die Risiken für Mensch und Umwelt bezeichnete Remmel als enorm.