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Gewerbegebiet Form- und fristgerechter Widerstand

Esenshamm - Vielen Esenshammern geht die Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes in ihrer Nachbarschaft gehörig gegen den Strich. Das hat sich am Montagabend bei einer Bürgerversammlung gezeigt, zu der rund 100 Teilnehmer in den Esenshammer Hof gekommen waren. Sie hielten sich zwar mit Meinungsäußerungen zurück, aber der einmütige Beifall, den der Kleinensieler Kommunalpolitiker Günter Busch für seine scharfe Kritik an dem Vorhaben bekam, brachte die Proteststimmung zum Ausdruck.

Der CDU-Fraktionschef im Stadlander Gemeinderat hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um die Esenshammer vor den negativen Auswirkungen eines Industrie- und Gewerbegebietes im Bereich Havendorf/Beckum zu warnen und sie dazu zu bewegen, form- und fristgerecht bis zum 13. Mai dagegen Einspruch zu erheben. Schon während der Versammlung kamen mehrere Bürger dieser Aufforderung nach und füllten die auf den Tischen ausgelegten Formblätter aus.

118 Hektar

Die Einsprüche beziehen sich auf die Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) unter Federführung des Landkreises Wesermarsch. Der RROP-Entwurf sieht für die Grünflächen im Umfeld des künftigen Verkehrsknotenpunktes Bundesstraße 212/Autobahn 20 die Ausweisung eines 118 Hektar großen Vorbehaltsgebietes für industrielle Anlagen vor. Im Norden ist Esenshamm etwa 630 Meter davon entfernt. Daher befürchten etliche Anlieger, dass ihre Wohn- und Lebensqualität durch Lärm, Staub und Gestank beeinträchtigt wird. „Der Gartenbereich ist dann nicht mehr nutzbar und Fenster müssen geschlossen gehalten werden“, heißt es in der Einspruchsbegründung. Zudem drohe den Immobilieneigentümern ein Vermögensschaden, weil mit einem Wertverlust ihrer Häuser und Grundstücke zu rechnen sei.

Bei dem Protest schließen sich die Esenshammer mit den ebenfalls von dem Projekt betroffenen Kleinensielern zusammen. Deren Dorfgrenze befindet sich in einem Abstand von 850 Metern zu dem Plangebiet. Auch in Kleinensiel führt Günter Busch den Widerstand gegen die interkommunale Industrie- und Gewerbezone an, die sich grenzübergreifend über Gebiete der Stadt Nordenham und der Gemeinde Stadland erstreckt. Der CDU-Mann machte in der Versammlung deutlich, dass er eine Bürgerinitiative gründen werde, falls die „Verantwortlichen nicht zur Vernunft kommen“ sollten.

Neben einer Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität führt Günter Busch die Belange des Naturschutzes als wichtiges Argument gegen Gewerbe- und Industrieansiedlungen in Havendorf/Beckum an. In dem Zusammenhang verweist er darauf, dass weite Teile des ins Auge gefassten Gebietes im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch als schützenswerte Brut- und Rastflächen für Vögel ausgewiesen seien. Günter Busch hält es für einen „gravierenden Fehler“, dass diese Feststellung nicht im Regionalen Raumordnungsprogramm berücksichtigt worden sei. Auch der von ihm beauftragte Gutachter Dr. Klaus Handke aus Ganderkesee habe den besonderen ökologischen Wert des Areals nachgewiesen.

Bei der Versammlung im Esenshammer Hof erhob Günter Busch den Vorwurf, dass die Bürgermeister von Nordenham und Stadland, Carsten Seyfarth und Klaus Rübesamen, gemeinsam mit dem Wesermarsch-Landrat Thomas Brückmann das Vorhaben „hinter verschlossenen Türen“ auf den Weg gebracht hätten. Die Öffentlichkeit sei nicht ausreichend beteiligt worden, sagte er. Nach Auffassung des Kleinensieler CDU-Politikers besteht auch gar kein Bedarf für zusätzliche Industrie- und Gewerbezonen in einer solchen Größenordnung. An anderen Stellen, zum Beispiel auf dem Gelände des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks Unterweser in Kleinensiel, seien genügend Ansiedlungsflächen vorhanden. Schon jetzt könnten auf dem KKU-Gelände fünf Hektar genutzt werden, später sogar um die 25 Hektar.

Rechtliche Möglichkeiten

Der Nordenhamer Rechtsanwalt Dietrich-Hagen Hartwich gab einen Einblick in die juristischen Möglichkeiten, sich gegen die Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm zu wehren. Dabei räumte er ein, dass die Erfolgsaussichten „schwer abzuschätzen“ seien, weil es bisher nur wenige vergleichbare Vorgänge gegeben habe. Grundsätzlich komme in Betracht, mit einem Normkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen Abwägungsfehler bei der RROP-Aufstellung vorzugehen.

Norbert Hartfil
Norbert Hartfil Redaktion Nordenham (Leitung)
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