Brüssel - „Wenn wir nichts tun, wird in einigen Jahren niemand mehr am Anfang der Kette sein, der Musik, Bilder oder Texte anbietet“, macht sich EU-Digitalkommissar Günther Oettinger Sorgen. In der kommenden Woche will er seinen Vorschlag vorstellen, um Verleger und Künstler gegenüber Konzernen wie Google, Twitter, Facebook und anderen zu stärken.
„Leistungsschutzrecht“ heißt das Projekt, mit dem die Europäische Kommission das bisherige Urheberrecht neu fassen will. Das heißt konkret: Online-Anbieter, die beispielsweise auf Zeitungsartikel oder auch nur Ausrisse (Snippets) zurückgreifen, sollen dafür Abgaben zahlen, die den Urhebern in und außerhalb der Verlage zugutekommen.
„Wenn Online-Plattformen Milliarden verdienen“, aber nichts bei denen ankomme, die die Inhalte produzieren oder veröffentlichen, werde es keine Inhalte mehr geben, betonte Oettinger am Montagabend vor Medienvertretern in Brüssel. Dem Entwurf des neuen EU-Gesetzes zufolge sollen die Inhalte bis zu 20 Jahre geschützt bleiben – deutlich länger als in Deutschland, wo zumindest bisher eine Frist von einem Jahr gilt. Der Grund: „Wir haben uns für einen längeren Schutz entschieden, weil wir überzeugt sind, dass jemand auch mit einem Archiv von Zeitungsartikeln Geld verdienen kann“, so Oettinger.
Bisher hatte Google in Deutschland die Beiträge all jener Häuser rausgeworfen, die sich nicht freiwillig bereiterklärten, einer kostenlosen Lizenz zuzustimmen. Als diese dann merkten, dass die Zugriffe auf die eigenen Internet-Portale einbrachen, gaben sie klein bei und räumten Google ebenfalls alle Zugriffsrechte auf eigene Texte ein. In Spanien kam es sogar zum Abschalten des News-Dienstes von Google, weil sich die Verleger gegen den Ausverkauf wehrten.
Schon jetzt ist allerdings zwischen den Kommissaren und den Internet-Experten des Europäischen Parlamentes ein erbitterter Streit darüber ausgebrochen, ob die Neuregelung auch private Nutzer treffen könnte. Vor allem Julia Reda, die Vertreterin der Piraten-Partei, hatte offen kritisiert, dass die Kommission auch Privatpersonen in Haftung nehmen wolle, wenn diese einen Link zu einem Zeitungsartikel mit einem kurzen Textauszug oder Bild posten würden. Sogar eine Klagewelle sei denkbar.
Oettinger bezeichnete dies als „Unsinn“ und bekräftigte am Montag, private Nutzer blieben auch künftig frei, „Fotos oder Querverweise zu Zeitungsartikeln – inklusive kurzer Anreißer – auf ihrer Facebook-Seite oder Twitter zu veröffentlichen, ohne dafür zu zahlen.“ Noch ist allerdings unklar, ab wann eine solche Regelung greifen könnte. Neben den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten muss auch das Europäische Parlament zustimmen. Und dort sind gleich mehrere Ausschüsse zuständig.
