Berlin - Ein Facebook-Nutzer ist wegen Hetze gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 57-Jährigen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Beleidigung schuldig. Hintergrund waren zwei Einträge auf der Facebook-Seite des Mannes. Er habe die Bundestagsabgeordnete verunglimpft und dazu aufgefordert, Roth „aufzuhängen“, begründete das Gericht am Dienstag.

Der 57-Jährige, der Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zu seinem Einkommen verweigerte, hatte die Hass-Postings im September und Oktober 2015 im Internet veröffentlicht. Er habe „das mit dem Aufhängen“ nicht ernst gemeint, erklärte der Angeklagte: „Die Beleidigung schon.“

Das Verfahren war durch die Anzeige eines weiteren Facebook-Nutzers ins Rollen gekommen. Der Mitarbeiter einer Digitaldruckerei sagte, der Angeklagte sei Kunde gewesen. „Er kam mir wie ein merkwürdiger Wutbürger vor.“ Im Internet sei er dann auf „menschenverachtende und gruselige“ Kommentare des Angeklagten gestoßen.