Düsseldorf - Der Syrien-Rückkehrer Kerim Marc B. ist als Terrorist des Islamischen Staats zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 23-Jährigen am Donnerstag schuldig. Der Angeklagte hatte gestanden, dem Anführer der Terrormiliz, Abu Bakr al-Bagdadi, die Treue geschworen zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts hat er auch an Kämpfen teilgenommen.

Er habe seine Angehörigen über Chat und Telefon monatelang auf dem Laufenden gehalten, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schreiber. Die Behauptung seiner Verteidiger, er habe nicht gekämpft, sondern nur angeberisch damit geprahlt, sei eine „erlogene und leicht durchschaubare Schutzbehauptung“, sagte Schreiber. Sie zeuge „von geradezu deprimierender Bemühtheit“.

Die Schilderungen des Terroristen seien meist sachlich geprägt und keine Prahlerei. Der Richter zitierte mitgeschnittene Aussagen: „Ich bin im Krieg. Ich werde für den IS kämpfen, bis ich ... falle“; „Habe zwei Kämpfe hinter mir.“

Der 23-Jährige habe sich sogar „der Tötung von 16 Menschen gerühmt“. „Das kann und darf man zur Kenntnis nehmen“, sagte Schreiber, auch wenn dies nicht für einen Mord-Prozess reiche, weil die Taten zeitlich und räumlich nicht einzugrenzen seien.

Strafmildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis des Angeklagten, seine Teilnahme an einem Aussteigerprogramm und sein junges Alter - zum Beginn des Tatzeitraums war er unter 21 Jahre alt. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht lehnte der Senat aber ab.

Die Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft für den 23-Jährigen beantragt. Unter dem Kampfnamen „Abu Zulfikar“ habe einer Einheit überwiegend bosnischer IS-Kämpfer angehört. Er sei ein überzeugter Dschihadist, der noch in der Untersuchungshaft in Dortmund versucht habe, Mitgefangene zu rekrutieren.

Ein Foto zeigt den Angeklagten mit Kalaschnikow und Handgranaten. Zur Urteilsverkündung erschien er kahlgeschoren, mit Kinnbart und schwarzem Kapuzenpullover.

Die Verteidiger hatten maximal zwei Jahre Haft und die Freilassung ihres Mandanten gefordert, weil er bereits eineinhalb Jahre verbüßt habe. Außerdem forderten sie, Jugendstrafrecht anzuwenden, weil er zu Beginn des Tatzeitraums noch keine 21 Jahre alt gewesen sei.

„Das Urteil ist unangemessen hoch“, sagte Verteidiger Johannes Pausch. „Wir werden vorsorglich Revision einlegen und dann abwarten, was im schriftlichen Urteil steht.“ Der 23-Jährige habe das Urteil „sehr ruhig aufgenommen“.

B. ist in Dortmund geboren und in Kranenburg am Niederrhein aufgewachsen, zuletzt wohnte er in Düsseldorf. In Deutschland hatte der Islamist schon als Jugendlicher an der Koran-Verteilaktion „Lies!“ teilgenommen und war in salafistische Kreise geraten. „Ich habe mich vom Islamischen Staat vollständig losgesagt. Ich habe mich gegen den Islamismus entschieden“, hatte der 23-Jährige in seinem Schlusswort gesagt.