Westerstede - Öffentliche Einrichtungen der Stadt sollten auch künftig nur den Ratsfraktionen offen stehen, nicht aber den Parteien. Fraktionen, argumentierte Erster Stadtrat Rolf Streekmann unlängst im Strategieausschuss, seien vom Bürger gewählt, erhielten damit ein Benutzungsrecht. Bei den Parteien sehe das das Kommunalverfassungsgesetz anders. „Würde man Räumlichkeiten wie die Apothekervilla allgemein öffnen, hätten dadurch alle nicht verbotenen Parteien Anspruch auf Nutzung, auch welche, die eher unwillkommen sind“, vertrat Streekmann den Standpunkt der Verwaltung.
Grünen-Ratsherr Jochen Gertjejanßen antwortete Streekmann, er sehe bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen keinen Unterschied zwischen Fraktion und Partei. „Das Risiko, unliebsame Parteien berücksichtigen zu müssen, ist vorhanden. Jedoch kann man damit rechnen, dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Zivilcourage gegen eine solche Veranstaltung demonstrieren.“
Ausschussvorsitzender Egon Harms (FDP) wies darauf hin, dass viele Parteien in Westersteder Gaststätten tagen würden. Durch eine Öffnung öffentlicher Einrichtungen wie der Apothekervilla würde dies zu Lasten der Gastronomie gehen.
Anschließend setzte sich FDP-Ratsherr Jürgen Drieling für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ein. UWG-Ratsherr Rust bat, Erfahrungsberichte anderer Kommunen einzuholen.
